Wer wird gefördert?
Gefördert werden Start-ups inkl. small Mid-Caps bis 499 Mitarbeiter der gewerblichen Wirtschaft mit hohem Innovations- und Wachstumspotential.
Voraussetzungen:
- Nur die besten Anträge haben eine Chance auf Förderung.
- mit einem innovativen Produkt, einer Dienstleistung oder einem Geschäftsmodell,
- mit dem Potential, neue Märkte zu schaffen oder bestehende Märkte zu stören,
- mit der Ambition, europaweit und global zu skalieren.
- Wichtig ist der Entwicklungsgrad der Innovation: Wenn der Antrag auf Förderung gestellt wird, muss die Innovation einen Technologiereifegrad (TRL) von 5 haben.
- Forschung und Entwicklung müssen in Bezug zu „grundlegenden und industriellen Technologien“ oder „gesellschaftlichen Herausforderungen“ stehen
Wie hoch ist die Förderung?
Zuwendungskomponente:
• max. 70 % der förderfähigen Kosten
• max. 2,5 Mio. Euro – abhängig von der Ausschreibung
• Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 24 Monaten
• für Innovationsaktivitäten, wie Entwicklung, Demonstration und Prototyping, Aktivitäten rund um regulatorische Anforderungen und Sicherung des Geistigen Eigentums sowie vorbereitende Marktzulassung (bis inkl. TRL 8).
Investitionskomponente:
• Ergänzung der Zuwendungskomponente durch Investitionskomponente in Form von direktem Eigenkapital oder Quasi-Eigenkapital wie z.B. Wandeldarlehen durch den EIC Fonds.
• zwischen 0,5 Mio. EUR und 15 Mio. EUR.
• Die Kapitalbeteiligung bis zu 25% der stimmberechtigten Anteile des Unternehmens.
• Laufzeit beträgt in der Regel 7 bis 10 Jahre, max. 15 Jahre.
• Die Investitionskomponente ist für die Finanzierung der Markteinführung und des Scale-up vorgesehen. Sie kann aber auch für weitere Innovationsaktivitäten und zur Kofinanzierung der Zuwendungskomponente verwendet werden.
Was wird gefördert?
Der EIC Accelerator fördert Innovationen, die TRL 5 (Technologiereifegrad – Technology readiness level) erreicht haben oder erreichen werden. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte.
Das Programm kann beispielsweise folgende Aktivitäten fördern:
- Prototyping
- Aktivitäten rund um regulatorische Anforderungen
- Entwicklung und Demonstration
- Innovationsaktivitäten
- Testreihen
- Entwicklung von Pilotlinien
- Sicherung des geistigen Eigentums
- vorbereitende Marktzulassung (bis inkl. TRL 8)
Sie kann zudem für Unteraufträge verwendet werden.
Mit der Zuwendungskomponente werden förderfähige Kosten in Höhe von 70% erstattet. Die restlichen 30% müssen durch die Antragstellenden kofinanziert werden. Das kann auch über die Investitionskomponente erfolgen. Zu den förderfähigen Kosten zählen beispielsweise angefallene Personalkosten, Kosten für Equipment oder Reisekosten.