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Zuschuss

EU-LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik

Das Programm LIFE bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027.

Wenn Du ein konkretes Vorhaben in einem Bereich wie Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Chemikalien, Lärm, Wasser oder Abfall planst, kannst Du unter bestimmten Umständen eine Förderung im Programm LIFE erhalten.

Zielgruppe
1 bis 999 Jahre
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
Hochschulen
Forschungseinrichtungen
Förderzweck
Betriebsmittel
Innovationen
Forschung & Entwicklung

Wer wird gefördert?
Gefördert werden alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit Sitz in der EU (einschließlich der Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete) sind berechtigt, am LIFE-Programm teilzunehmen. Projektträger können beispielsweise sein: öffentliche Institutionen wie nationale, regionale und lokale Behörden oder Hochschulen, internationale Organisationen, Unternehmen jeder Größenklasse, Forschungseinrichtungen, Vereine und Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen. Auch internationale Organisationen können LIFE-Projekte beantragen. Die antragstellende Institution muss eine juristische Person sein. Einzelpersonen können als 'natural person' keine Projektträger sein, als Einzelunternehmen (sole trader) allerdings schon.

Hier erhältst Du weitere Informationen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.

  • Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Die Höhe der Förderung für Projekte im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ berägt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Die Höhe der Förderung für Projekte insbesondere im Teilprogramm „Energiewende“ berägt bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Die Projekte erhalten zu Beginn der Projektdauer einen Vorschuss von der EU.

Was wird gefördert?
Das LIFE-Programm 2021–2027 gliedert sich in die folgenden vier Teilprogramme:

  1. Naturschutz und Biodiversität/Nature and Biodiversity
  2. Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität/Circular Economy and Quality of Life
  3. Klimaschutz und Klimaanpassung/Climate Change Mitigation and Adaptation
  4. Energiewende/Clean Energy Transition (CET)

Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt:

  • Pilotprojekte,
  • Demonstrationsprojekte,
  • Best-Practice-Projekte,
  • strategische integrierte Projekte,
  • Projekte der technischen Hilfe,
  • Projekte zum Kapazitätsaufbau,
  • vorbereitende Projekte,
  • Betriebskostenzuschüsse für Umwelt-NGOs,
  • Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte,
  • sonstige Maßnahmen, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.

Aus dem LIFE-Programm können zudem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, die die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union fördern. Hierzu zählen:

  • Information und Kommunikation,
  • Studien, Erhebungen, Modellierungen und Entwicklung von Szenarien,
  • Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften,
  • Workshops, Konferenzen und Sitzungen,
  • Vernetzung und Plattformen für bewährte Verfahren sowie
  • sonstige Aktivitäten, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.

Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme mit einer Laufzeit von 4 beziehungsweise 3 Jahren.

Im Rahmen der Arbeitsprogramme veröffentlicht die Kommission jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Teilbereiche des Programms. Diese können auf der LIFE-Webseite abgerufen werden. Der Ausschreibungszeitplan wird in diesem Jahr ähnlich wie 2023 sein.

Die Ausschreibungen zu allen vier Teilprogrammen sowie für Rahmenvereinbarungen bei Betriebskostenzuschüssen für Nichtregierungsorganisationen werden von der EU am 18. April 2024 hier veröffentlicht.

Die Projektbeantragung erfolgt direkt in Brüssel. Seit dem Jahr 2021 erfolgt die Antragstellung über das ‚Funding & tender opportunities portal‘ der EU-Kommission. Der Antrag wird online geschrieben und übermittelt. 

Es ist sinnvoll, bereits vor der Veröffentlichung einer Ausschreibung eine Projektidee möglichst konkret zu entwickeln und mit möglichen Projekt-Beteiligten und von Auswirkungen des Projekts Betroffenen abzustimmen, da der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung und dem Abgabezeitpunkt begrenzt ist. Hier erhältst du konkrete Informationen zum Erfolg Deiner Antragstellung.

Vom Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung bis zum Projektbeginn vergehen in der Regel gut ein bis eineinhalb Jahre. Von der Einsendefrist der Anträge bis zum Projektbeginn vergehen in der Regel ein Dreiviertel Jahr bis gut ein Jahr.

Das sind deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich zunächst über das Förderprogramm LIFE und nimmst dann Kontakt mit den Ansprechpartnern auf.

  • Seit 1992 wurden EU-weit mehr als 5.800 Projekte finanziell unterstützt. Alle bisher geförderten LIFE-Projekte kannst Du in einer Datenbankfinden und anhand beispielsweise ihres Schwerpunktbereichs, Förderjahres, Herkunftslandes oder auch über eine Stichwortsuche recherchieren.
  • Neben den Förderprojekten, die eindeutig den vier LIFE-Teilprogrammen zugeordnet werden können, gibt es im LIFE-Programm weitere Fördermöglichkeiten, Zuschüsse und Instrumente:. Die findest du hier.
Weitere Informationen

Kontakt

LIFE-Programm (gesamt)
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Stresemannstr. 69 - 71
10963 Berlin