Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Startups, Kleinstunternehmen und Mittelständler inklusive gemeinnützige Unternehmen nach steuerrechtlicher Definition, sowie Selbstständige und auch Gründerinnen und Gründer, die zum Zeitpunkt einer späteren Vollantragstellung ein Unternehmen mit ordnungsgemäßer Geschäftsführung führen.
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben richtet sich nach den in der IGP-Richtlinie festgelegten Fördersätzen, die je nach Projektform und Art der Antragsteller variieren. Eine Aufstellung findest Du hier. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens aus und für welchen Schwerpunkt (Machbarkeitsprojekte oder Marktreifeprojekte) Du Dich entschieden hast.
- Bei Machbarkeitsprojekten können bis zu 80.000 Euro Projektkosten zur Berechnung der Zuwendung angesetzt werden. Für Marktreifeprojekte können diese Projektkosten bis zu 330.000 Euro betragen.
- Bei Kooperationsprojekten liegt die Bemessungsgrenze der Projektkosten für das Kooperationsprojekt etwas höher: für Machbarkeitsprojekte sind max. 150.000 Euro und für Marktreifeprojekte max. 600.000 Euro als Gesamtprojektkosten über alle Kooperationspartner ansetzbar.
Was wird gefördert?
Der erste Call adressierte das Themenfeld Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für ökologische Innovationen. Der zweite Call ist am 19. Februar gestartet und zielt auf Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten. Dazu gehören beispielsweise neue Konzepte für Arbeitsmarktintegration oder lebenslanges Lernen, Tools und Designs für den Arbeitsplatz, Gamification-Lösungen für schulische Bildung und Berufsorientierung sowie Innovationen im Bereich New Work.