Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Startups, Kleinstunternehmen und Mittelständler inklusive gemeinnützige Unternehmen nach steuerrechtlicher Definition, sowie Selbstständige und auch Gründerinnen und Gründer, die zum Zeitpunkt einer späteren Vollantragstellung ein Unternehmen mit ordnungsgemäßer Geschäftsführung führen.
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben richtet sich nach den in der IGP-Richtlinie festgelegten Fördersätzen, die je nach Projektform und Art der Antragsteller variieren. Eine Aufstellung findest Du hier. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens aus und für welchen Schwerpunkt (Machbarkeitsprojekte oder Marktreifeprojekte) Du Dich entschieden hast.
- Bei Machbarkeitsprojekten können bis zu 80.000 Euro Projektkosten zur Berechnung der Zuwendung angesetzt werden. Für Marktreifeprojekte können diese Projektkosten bis zu 330.000 Euro betragen.
- Bei Kooperationsprojekten liegt die Bemessungsgrenze der Projektkosten für das Kooperationsprojekt etwas höher: für Machbarkeitsprojekte sind max. 150.000 Euro und für Marktreifeprojekte max. 600.000 Euro als Gesamtprojektkosten über alle Kooperationspartner ansetzbar.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des aktuellen Förderaufrufs des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP), der am 10.06.2026 gestartet ist, werden gemeinschaftlich entwickelte innovative Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen gefördert. Im Fokus stehen insbesondere sogenannte Cross-Innovationen, bei denen neue Organisationsformen, Dienstleistungen oder digitale Anwendungen branchen- und disziplinübergreifend entstehen.
Förderfähig sind beispielsweise Kooperationen zwischen Start-ups und etablierten mittelständischen Unternehmen, Akteuren der Kreativwirtschaft und Industrieunternehmen sowie Handwerksbetrieben und jungen Digitalunternehmen. Auch Kooperationen zwischen eng verwandten Branchen oder Fachdisziplinen können unterstützt werden, sofern der innovative Mehrwert der Zusammenarbeit nachvollziehbar dargestellt wird.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Verbundprojekte mit mindestens zwei beteiligten Unternehmen. Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet am 20.08.2026 um 15:00 Uhr. Details dazu findest Du hier.
Es werden zwei frei wählbare Projektformen gefördert:
- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests. (höchstens 12 Monate). Die Projektumsetzung soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein, gleichzeitig aber chancenreich sein.
- Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Es sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. (höchstens 24 Monate). Die Projektumsetzung soll mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein, gleichzeitig aber chancenreich sein.