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Zuschuss

Gründungszuschuss - Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Du möchtest Dich mit einer erfolgversprechenden Geschäftsidee selbständig machen und bist aktuell noch Empfänger von Arbeitslosengeld I bzw. hast Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Du willst Dir Dein eigenes Business aufbauen, benötigst aber in den ersten Monaten finanzielle Unterstützung? Dann kannst Du jetzt attraktive Zuschüsse beantragen.

Der Gründungszuschuss unterstützt Existenzgründerinnen und -gründer bei der Planung und Umsetzung ihrer Gründungsvorhaben durch einen 6-monatigen Zuschuss zum Lebensunterhalt. Dieser kann in gekürzter Form um weitere neun Monate verlängert werden.

Zielgruppe
Vor Gründung
1 Mitarbeiter
Unternehmensart
Pre-Founding
Förderzweck
Unternehmensgründung
Lebensunterhalt

Wer wird gefördert?
Unterstützt werden Empfänger von Arbeitslosengeld I, die sich hauptberuflich selbständig machen möchten.

Voraussetzung:

  • Du bist mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet, hast also Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
  • Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit verfügst Du noch über einen Restanspruch auf 150 Tage Arbeitslosengeld I.

Übrigens: Auch bei eigener Kündigung ist eine Beantragung grundsätzlich möglich.
Ein direkter Übergang von Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderphase 1: 6 Monate Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes I zzgl. 300 Euro/Monat
  • Förderphase 2: 9 weitere Monate jeweils 300 Euro/Monat (Voraussetzung: Nachweis über die Geschäftstätigkeit)

Was wird gefördert?
Mit dem Gründungszuschuss bekommen Existenzgründerinnen und -gründer eine wertvolle finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung – gerade in den ersten Monaten ab der Gründung.

  1. Die Beantragung erfolgt über die örtliche Agentur für Arbeit. Dort erhältst Du auch alle erforderlichen Formulare. Eine gute Übersicht findest du hier
  2. Im Rahmen des Antrags ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK oder Handwerkerschaft, Steuerbüro) über die Tragfähigkeit Deiner Existenzgründung vorzulegen. Dabei werden Deine persönlichen und fachlichen Voraussetzungen sowie die Tragfähigkeit Deines Vorhabens geprüft.
    Folgende Unterlagen brauchst Du dafür: Kurzbeschreibung Deines Gründungsvorhabens | tabellarischer Lebenslauf | Befähigungsnachweise | Umsatz- und Rentabilitätsvorschau | Kapital- und Finanzierungsplan
  3. Die fachkundige Stelle gibt im besten Fall eine positive Erklärung für Dein Vorhaben ab. Diese reichst Du samt aller Unterlagen bei Deiner Agentur für Arbeit ein.
  4. Im besten Fall bekommst Du die Bewilligung des Gründungszuschusses und kannst durchstarten.

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich vorab über den Gründungszuschuss und nimmst dann Kontakt zu Deiner Agentur für Arbeit auf.

  • Der Gründungszuschuss kann grundsätzlich jederzeit beantragt werden. Du musst Deinen Antrag allerdings vor der Gründung, während der Arbeitslosigkeit stellen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eine Förderung hängt beispielsweise davon ab, ob es für Deine Tätigkeit viele offene Stellen auf dem Arbeitsmarkt gibt.
  • Solltest du während Deiner Anstellung schon im Nebenerwerb gegründet haben, kannst du jetzt, mit dem Übergang in eine Vollzeitgründung, den Gründungszuschuss beantragen.
  • Die Bearbeitung geht relativ schnell, wenn Du erstmal grünes Licht für eine Antragstellung bekommen hast.

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