Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gründerinnen und Gründer der Computer- und Videospielbranche und Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus diesem Bereich, jeweils mit Sitz bzw. Wohnort in Hessen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung ist auf 50.000 EUR begrenzt. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR betragen.
Die Zuwendung wird in max. 2 Raten ausgezahlt. Die ausgezahlten Mittel der ersten Rate müssen innerhalb von 2 Monaten zur Erfüllung des Förderzwecks eingesetzt werden.
Die Auszahlung der zweiten Rate erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.
Was wird gefördert?
Das Land Hessen fördert die Entwicklung von neuen und innovativen Ideen im Bereich der Computer- und Videospiele, insbesondere Serious Games, oder ähnlicher Anwendungen. Gefördert werden
- die Erstellung marktfähiger Konzepte zur Produktion oder Vermarktung von Computer- und Videospielen und
- die Erstellung mindestens eines spielbaren Levels oder Moduls eines Computer- oder Videospiels.