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Zuschuss

HESSEN serious GAME - Förderaufruf 2024 - Einreichfrist bis 02.04.2024

Zuschuss zur Entwicklung und Realisierung neuer und innovativer Ideen für Computer- und Videospiele, insbesondere Serious Games, oder ähnliche Anwendungen

  • Förderung marktfähiger Konzepte zur Produktion oder Vermarktung von Computer- und Videospielen
  • Förderung mindestens eines spielbaren Levels oder Moduls
  • Zuschuss von maximal 60 Prozent (bis max. 50.000 EUR)

Bewerbungsfrist: 02.April 2024

Zielgruppe
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
Pre-Founding
12.000 bis 50.000 Euro
Förderzweck
Innovationen
Produkt-, Prototypenentwicklung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gründerinnen und Gründer der Computer- und Videospielbranche und Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus diesem Bereich, jeweils mit Sitz bzw. Wohnort in Hessen.

Voraussetzung

Deine fachlichen Qualifikationen zur Spieleentwicklung und –herstellung sind bei Antragstellung durch entsprechende Nachweise, etwa Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen, wie z.B. Computer- oder Videospielproduktionen oder entsprechende Programmierungsleistungen oder Gestaltungen nachzuweisen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung ist auf 50.000 EUR begrenzt. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR betragen. 

Die Zuwendung wird in max. 2 Raten ausgezahlt. Die ausgezahlten Mittel der ersten Rate müssen innerhalb von 2 Monaten zur Erfüllung des Förderzwecks eingesetzt werden. 

Die Auszahlung der zweiten Rate erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen fördert die Entwicklung von neuen und innovativen Ideen im Bereich der Computer- und Videospiele, insbesondere Serious Games, oder ähnlicher Anwendungen. Gefördert werden

  • die Erstellung marktfähiger Konzepte zur Produktion oder Vermarktung von Computer- und Videospielen und
  • die Erstellung mindestens eines spielbaren Levels oder Moduls eines Computer- oder Videospiels.

Dein Projektantrag ist vollständig mit allen Anlagen vor Beginn des Vorhabens in elektronischer Form an computerspielfoerderung@wibank.de oder in postalischer Form in 4-facher Ausfertigung bei der WIBank einzureichen und muss Folgendes enthalten:

  • Informationen zur Antragstellerin oder zum Antragsteller und Qualifikationsnachweise (Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen)
  • Erklärung über Urheberrechte und Zusicherung, dass die angestrebte Entwicklung noch nicht erstellt ist
  • Exposé: Titel des Spiels, Beschreibung der Spielidee und Spielaufbau, inklusive innovativer Ansätze im Spiel, Zielgruppe und Beschreibung des Serious Games Effektes
  • Look: gestalterische Ansätze, dargestellt durch Skizzen (z.B. Character Designs, Moods, Level Designs)
  • Konzeption: Beschreibung der angestrebten konzeptionellen Entwicklung, für die die Förderung beantragt wird
  • Verwertungsidee: Beschreibung des Marktes für das Spiel, inklusive potentieller Zielgruppen sowie Konkurrenzanalyse und Zeitplan zur Realisierung
  • Kosten- und Finanzierungsplan: Darstellung der Kosten und der Finanzierung des beantragten Projektes. Die Finanzierung muss bis auf den beantragten Landeszuschuss bei Antragstellung gesichert sein.

Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen können Arbeiten aus ihrem Studium einreichen und die Förderung einer Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die Vermarktbarkeit beantragen. Sie müssen sicherstellen, dass die Rechte an der Verwertung der Studienarbeiten nicht bei den Ausbildungsinstitutionen liegen.

Den Antrag findest Du hier unter Downloads.

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