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Bürgschaft

Landesbürgschaft

Du hast ein erfolgreiches Start-up gegründet oder führst ein KMU und suchst eine Finanzierungsmöglichkeit? Aber Dir fehlen entsprechende Sicherheiten?
Dann kannst Du jetzt attraktive Finanzierungshilfen beantragen.

Mit dem Programm Landesbürgschaft holst du dir die Absicherung für die Beantragung von Betriebsmittelrahmen, Avalrahmen und Investitionskrediten.

Zielgruppe
1 bis 999 Jahre
bis 249 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
ab 2.000.000 Euro für Investitionsgüter und Betriebsmittel
Förderzweck
Investitionsgüter
Betriebsmittel
Innovationen
Forschung & Entwicklung
Liquidität
Produkt-, Prototypenentwicklung
Markterschließung
Messen
Personalausgaben
Gebäude
Maschinen und Anlagen
Prozessoptimierung
Grundstücke
Immaterielle Wirtschaftsgüter

Wer wird gefördert?

  • erfolgreiche Start-ups und KMU aus der gewerblichen Wirtschaft
  • Einzelpersonen, die in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig sind

Voraussetzung:

  • Die Kreditwürdigkeit muss gegeben sein.
  • Vorrangig sind eigene Mittel und andere Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
  • Landesbürgschaften können nur für Kredite übernommen werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgereicht sind.
  • Positive, nachhaltige Wachstumsprognose/Renditeentwicklung.

Wie hoch ist die Förderung?

  • ab 2 Mio. Euro
  • Die Höhe der Landesbürgschaft wird im Einzelfall festgesetzt.
  • Sie darf, außer bei Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften, 80 Prozent der Kreditsumme nicht überschreiten.
  • Bei Investitionskrediten beträgt die Regelquote 70 Prozent, für Betriebsmittel- und Avalkredite 50 Prozent. Im Rahmen der "Bundesregelung Bürgschaften 2020" sind 90% für Investitions- und Betriebsmittelkredite möglich. Laufzeit: max. sechs Jahre. 
  • Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften können nur einmalig in 10 Jahren mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 90 Prozent Einsatz kommen. Diese sind auch Großunternehmen zugänglich. Die Laufzeiten der Bürgschaften sollte 15 Jahre nicht überschreiten.

Was wird gefördert?
Die Landesbürgschaft dient Dir als Sicherheit für die Beantragung von Darlehen. Diese können z.B. zur Finanzierung von Betriebsübernahmen, für zukunftsorientierte Investitionen oder für die Besicherung von Betriebsmittellinien genutzt werden.

Daneben gibt es spezielle Sonderprogramme, u. a. Landesbürgschaften für die Nutzung erneuerbarer Energien, Bürgschaften bei Nachfolgeregelungen in Unternehmen usw.

Des Weiteren begleiten Landesbürgschaften Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) aller Größenordnungen bei Restrukturierungen und helfen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind.

  • Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Dazu nimmst Du Kontakt zu Deiner Bank auf und schilderst Dein Vorhaben.
  • Gemeinsam mit Deiner Bank füllst Du das Antragsformular aus. Hier kannst Du Dir die Antragsmappe downloaden.
  • Diese prüft, ob die Bedingungen für eine Bürgschaft erfüllt sind.
  • Bei positiver Bewertung nimmt Deine Hausbank Kontakt mit der WIBank auf.
  • Dazu ist eine Kurzvorstellung des Finanzierungsbedarfes in komprimierter Form erforderlich.
  • Deine Bank reicht die Antragsunterlagen bei der WIBank ein.
  • Diese prüft und bewertet Dein Vorhaben.
  • Bei positiver Bewertung übernimmt sie die Bürgschaft.
  • Du schließt mit Deiner Bank einen Kreditvertrag.

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich vorab über das Programm Landesbürgschaft und nimmst dann Kontakt zu Deiner Hausbank auf.

  • Die Kosten betragen bis zu 1 % Bürgschaftsprovision, max. 60.000,- Euro.
  • Grundsätzlich ist eine Beantragung im 1. Geschäftsjahr möglich.
  • Für Start-ups ist dieses Förderprogramm aber eher schwierig zu beantragen, wegen der Darstellung der nachhaltig, erfolgreichen Renditeentwicklung.
  • Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
  • Für Bürgschaften unterhalb dieser Grenze ist die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (BB H ) Ansprechpartnerin.
Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

Landesbürgschaft
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Christine Bischoff

Gustav-Stresemann-Ring 9

65189 Wiesbaden