Wer wird gefördert?
Gefördert werden Investoren für Start-ups bis sieben Jahre.
Voraussetzungen für Dein Unternehmen:
- weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro
- Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und mindestens einer Zweigniederlassung in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist, oder einer Betriebsstätte, die im Gewerberegister eingetragen ist.
- nachweislich innovativ: Dein Unternehmen gehört gemäß Handelsregister einer als innovativ definierten Branche an, ist Inhaber eines Patentes oder hat in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen oder einen Innovationspreis erhalten.
Voraussetzungen für den Investor:
- darf nicht bereits Anteile am Unternehmen halten
- darf innerhalb von zwei Jahren vor der Beteiligung bis zum Ende der Mindesthaltedauer von drei Jahren nicht mit dem Unternehmen verbunden sein, etwa als Geschäftsführer oder Angestellter, durch Anteile oder Stimmrechte von mehr als 25 %
Wie hoch ist die Förderung?
- Erwerbszuschuss bei mindestens drei Jahren Beteiligung: 20 % der Investitionssumme
- Exitzuschuss zur pauschalen Erstattung der Steuern: 25 % des Veräußerungsgewinns
- Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investoren von insgesamt bis zu 3 Mio. Euro pro Kalenderjahr mit dem Erwerbszuschuss gefördert werden.
- Pro Jahr können pro Investor Beteiligungen bis max. 500.000 Euro bezuschusst werden.
- Die Beteiligungssumme muss mindestens 25.000 Euro betragen.
- Gefördert werden ausschließlich Erstinvestitionen.
Was wird gefördert?
Das Programm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital fördert mutige Ideen und Geschäftsvorhaben mit Wagniskapital. Dazu werden Investoren von jungen innovativen Start-ups mit attraktiven Zuschüssen belohnt.