StartHub Hessen
Zuschuss

Hessische Messeförderung

Du hast ein junges innovatives Start-up gegründet oder führst ein KMU und planst eine Teilnahme an einer Messe oder Ausstellung im In- und Ausland? Du möchtest damit Eure innovativen Neuentwicklungen international vermarkten? Dann kannst Du jetzt attraktive Zuschüsse beantragen.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) fördert eine Teilnahme hessischer Unternehmen an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland zur langfristigen Stärkung des Standortes Hessen.

Zielgruppe
1 bis 999 Jahre
1 bis 249 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
bis 4.000 Euro
Förderzweck
Messen

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere hessische Unternehmen, Start-ups und Handwerksbetriebe sollen beim Auf- und Ausbau sowie der Festigung ihrer Position in neuen, schwierigeren oder weiter entfernten Märkten unterstützt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung erhältst Du als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

  • Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche,
  • Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Planungs- und Bauleitungsleistungen, Gestaltung, Transport),
  • Hin- und Rücktransport von Exponaten bis zu einer Summe von insgesamt max. 2.500 Euro,
  • Versicherungen für Stand und Exponate,
  • Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Telekommunikationstechnik,
  • der obligatorische Katalogeintrag,
  • Dolmetscher,
  • Fremdpersonal während der Messebeteiligung,
  • Eintritt zu einer Messe bei start-up-spezifischen Formaten für bis zu drei Teil-nehmende, die beim geförderten Unternehmen beschäftigt sind.

Bei Messen und Ausstellungen in der EU und den EFTA-Staaten sowie im Inland kann die Förderung der Handwerks- und Kleinstunternehmen und Start-ups bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 2.000 Euro pro Unternehmen betragen. Bei Auslandsmessen außerhalb von EU und EFTA kann die Förderung von Klein- und Mittleren Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 4.000 Euro pro Unternehmen betragen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird Deine aktive Teilnahme als Aussteller hessischer Unternehmen an Messen und Ausstellungen, die im Verzeichnis der deutschen Messewirtschaft (www.auma.de) aufgeführt sind und eine internationale Ausrichtung haben.

  • Kleine und mittlere Unternehmen werden für die Teilnahme an Messen und Ausstellung gefördert, die außerhalb der EU und der EFTA-Staaten stattfinden.
  • Kleinstunternehmen, Handwerksbetriebe und Start-ups werden für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen innerhalb der EU und im Inland gefördert.
  • Bei Start-ups reicht im Einzelfall die Teilnahme als Besucher zum Zwecke der Kontaktvermittlung bzw. des Netzwerkens aus, soweit es sich um Start-up-spezifische Formate handelt. Dabei handelt es sich um Messen, die nicht zwangsläufig einen Ausstellungsbereich umfassen, die jedoch als fachliche Zielgruppe Start-ups definiert haben.
  1. Melde Dich spätestens acht Wochen vor Messebeginn an. Du kannst Dich hier vorab an die AnsprechpartnerInnen wenden.
  2. Die Antragsunterlagen sind aus dem Downloadbereich zu entnehmen und bestehen aus:
  • dem Antragsformular
  • dem Ausgaben- und Finanzierungsplan (in PDF und als Excel-Datei, wenn der Antrag per E-Mail eingereicht wird)
  • der De-minimis-Erklärung
  • der KMU-Selbsterklärung

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich vorab über die Hessische Messeförderung und nimmst dann Kontakt auf.

Weitere Informationen