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Kredit

HessenFonds Innovationskredit

Du hast ein erfolgreiches innovatives Start-up gegründet, das schnell wächst oder wachsen wird und hast für Deine Vorhaben einen Finanzierungsbedarf?

Dann kannst Du jetzt attraktive Finanzierungshilfen beantragen, um das Wachstum zu unterstützen und zu sichern.

Der HessenFonds Innovationskredit bietet Dir bis zu 10 Mio. Euro Kreditsumme für materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel mit einer Haftungsfreistellung von 70 %.

Zielgruppe
Vor Gründung bis 999 Jahre
bis 499 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
100.000 bis 10.000.000 Euro für Investitionsgüter und Betriebsmittel
Förderzweck
Investitionsgüter
Betriebsmittel
Innovationen
Forschung & Entwicklung
Digitalisierung
Produkt-, Prototypenentwicklung
Potenzialanalyse, Marktstudie
Markterschließung
Unternehmensgründung
Personalausgaben
Maschinen und Anlagen
Prozessoptimierung
Immaterielle Wirtschaftsgüter

Wer wird gefördert?
Unterstützt werden damit innovative und/oder schnell wachsende Start-ups und KMU mit weniger als 500 Mitarbeitern und Sitz in Hessen und natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz bzw. ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Ebenso können Angehörige Freier Berufe einen Antrag stellen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Kredit von 100.000 Euro bis 10 Mio. Euro
  • 70 prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank
  • Zinsvergünstigung bis zu 2% p.a., wo beihilferechtlich möglich

Dient der Stärkung schnell wachsender und/oder innovativer Unternehmen und Gründende mittels günstigen Zinsen sowie der Entlastung durchleitender Banken von 70 Prozent des Ausfallrisikos.

Was wird gefördert?
Mit dem HessenFonds Innovationskredit werden materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel finanziert, u. a. auch Investitionen in Digitalisierungsvorhaben. Außerdem sind Unternehmensübertragungen von bzw. an innovativen Unternehmen förderfähig.

Förderfähig sind Vorhaben, die grundsätzlich einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Um konkrete Informationen zu bekommen, kannst Du hier die FAQs einsehen.

  • Die Antragstellung erfolgt über Deine Hausbank, die grundsätzlich die entsprechenden Formulare zur Verfügung stellt und mit Dir ausfüllt. Deine Bank wird Dir auch die Liste der Unterlagen geben, die Du einreichen musst. Du findest die Antragsunterlagen auch hier unter Downloads.
  • Hier findest Du die Liste der einzureichenden Unterlagen.
  • Bei Unternehmensgründungen und jungen Unternehmen: aussagefähiger Businessplan mit Ausführungen zu Markt und Wettbewerb sowie Planrechnungen: Plan-Bilanz, Plan-GuV sowie Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung inklusive kommentierter Planungsprämissen.
  • Das Vorliegen der KMU- bzw. Small Midcap-Eigenschaft sowie die Erfüllung von mindestens einem der Innovationskriterien ist von der Hausbank
    auf den hierfür vorgesehenen Formularen zu bestätigen.
  • Die Hausbank prüft Deine Unterlagen.
  • Liegen alle Unterlagen vor, leitet Deine Hausbank die Antragsunterlagen an die WIBank weiter.
  • Nun prüft die WIBank Deinen Antrag.
  • Im besten Fall erhältst Du die Zusage für den Darlehensvertrag. Die Rückmeldung erhältst Du über Deine Hausbank.

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich vorab über das Programm HessenFonds Innovationskredit und nimmst dann Kontakt zu Deiner Bank auf.

  • Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Dieses vom Land Hessen finanzierte Förderprogramm ist bis 31.12.2028 befristet und kann, wenn die Mittel aufgebraucht sind, kurzfristig und vorzeitig eingestellt werden.
  • Die Laufzeit für Betriebsmittelfinanzierungen kann drei oder fünf Jahre betragen.
  • Investitionsfinanzierungen können über fünf, sieben oder zehn Jahre abgeschlossen werden.
  • Die Vorhaben lassen grundsätzlich einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten und die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
  • Mindestens eines der festgelegten Innovationskriterien muss du erfüllen. Diese kannst Du im Detail dem Merkblatt HessenFonds Innovationskredit entnehmen. Auch wenn Du in den letzten drei Jahren einen Digital-Zuschuss, eine Förderung aus PIUS-Invest oder PIUS-Innovativ, aus dem KMU-Instrument der EU oder aus anderen Innovationsförderungsprogrammen erhalten hast, ist das Innovationskriterium erfüllt.
  • Aufgrund der zeitlich befristeten Garantie des Landes Hessen müssen alle Darlehenszusagen, auch die Darlehenszusage der Hausbank an den Endkreditnehmer, spätestens am 31.12.2028 erteilt worden sein.
Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

Hotline Bürgschaften / Innovations- sowie Großkredit
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Gustav-Stresemann-Ring 9

65189 Wiesbaden