Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Existenzgründende, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition. Gefördert werden auch Gründungen im Nebenerwerb sowie Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen (jeweils mit Gewinnerzielungsabsicht).
Wie hoch ist die Förderung?
- Kredit von 100.000 Euro bis zu 1 Mio. Euro
- Zinsvergünstigung bis zu 2% p.a.
- 2, 5, 10 und 20 Jahre Kreditlaufzeit
- Darlehenslaufzeiten von mehr als 10 Jahren sind ausschließlich Gründenden und jungen Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind, vorbehalten.
Was wird gefördert?
Mit dem Darlehen HessenFonds GuW (ERP) können transformative Vorhaben gefördert werden.
Dies sind insbesondere Vorhaben in Zusammenhang mit:
- Dekarbonisierung
- Ressourcen- und Energieeffizienz
- Digitalisierung
- strategischer Resilienz
- demografischen Wandel
- Anpassungen an den Strukturwandel
Vorhaben von Unternehmen mit zukunftsweisenden Ideen für Technologien und/oder Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen sind ebenfalls grundsätzlich förderfähig.