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Kredit Bürgschaft

HessenFonds Großdarlehen

Du planst ein innovatives und transformatives Vorhaben? Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bietet das Kreditprogramm HessenFonds Großdarlehen mit und ohne Zinsvergünstigung im Rahmen einer Kooperation mit dem Land Hessen an.

Diese können auch als Konsortialdarlehen in Kooperation mit anderen Banken begeben werden.

Zielgruppe
Vor Gründung bis 999 Jahre
bis 499 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
100.000 bis 250.000.000 Euro für Investitionsgüter und Betriebsmittel
Förderzweck
Investitionsgüter
Betriebsmittel
Innovationen
Forschung & Entwicklung
Digitalisierung
Produkt-, Prototypenentwicklung
Potenzialanalyse, Marktstudie
Unternehmensgründung
Personalausgaben
Maschinen und Anlagen
Prozessoptimierung
Immaterielle Wirtschaftsgüter

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und auch gewerblich tätige Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Die zu fördernde Betriebsstätte soll in Hessen liegen.

Förderfähig sind Vorhaben, die grundsätzlich einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Maßnahme muss einen positiven Hessen-Effekt haben.

Bei Vorhaben außerhalb Hessens muss das geförderte Unternehmen seinen steuerlichen Sitz in Hessen haben. Eine Förderung kommt hier ausschließlich in EU-Mitgliedsländern und bei langfristiger Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und dauerhaftem Erhalt der hessischen Arbeitsplätze in Betracht. „Domizil- oder Briefkastenfirmen“ werden nicht finanziert.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Zwischen 10 Mio. und 25 Mio. Euro möglich
  • Laufzeit bis 10 Jahre
  • Zinsvergünstigung bis zu 2% p.a., wo beihilferechtlich möglich

Die Darlehenskonditionen werden in zwei Varianten unterschieden:

A) Darlehen an Endkreditnehmer

  • Laufzeit max. 10 Jahre
  • Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit*
  • 1,00 % p.a. Basis-Zinsvergünstigung** sowie
  • 1,00 % p.a. Bonus-Zinsvergünstigung** bei der Erfüllung von definierten Zukunftskriterien (siehe separates Merkblatt „Zukunftskriterien“)
  • Tilgung wird individuell vereinbart
  • Auszahlung wird individuell vereinbart
  • Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit.

** Zinsvergünstigungen werden gewährt, falls dies unter beihilferechtlichen Grundsätzen zulässig ist. Die Gewährung der Bonus-Zinsvergünstigung steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Erhaltung des hessischen Standorts.

B) Konsortialdarlehen

  • Laufzeit max. 10 Jahre
  • Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit.
  • Zinssatz entspricht dem der teilnehmenden Konsortialbank(en)
  • Der Anteil der öffentlichen Hand (inklusive der WIBank-Finanzierung) am Endkreditnehmerausfallrisiko darf insgesamt nicht mehr als 50% betragen
  • Tilgung wird individuell vereinbart
  • Auszahlung wird individuell vereinbart

Das Land Hessen unterstützt das Programm durch eine Risikopartnerschaft mit der WIBank.

Was wird gefördert?
Es können materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel - insbesondere auch Digitalisierungsvorhaben - und Unternehmensübertragungen finanziert werden. Auch nicht aktivierte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung können als Investitionen begleitet werden. Die Finanzmittel sind ausschließlich für innovative und transformative Vorhaben der geförderten Unternehmen zu verwenden.

Dies sind insbesondere Vorhaben, in Zusammenhang mit Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz, demografischer Wandel und Anpassung an den Strukturwandel. Vorhaben von Unternehmen mit zukunftsweisenden Ideen für Technologien und/oder Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen sind ebenfalls grundsätzlich förderfähig.

  • Der Antrag für das Darlehen der WIBank ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei der WIBank zu stellen.
  • Hier findest Du eine Liste der Unterlagen die Du einreichen musst, die HessenFonds Zukunftskriterien, sowie die Antragsunterlagen.
  • Dem Antrag beizufügen ist eine Stellungnahme/Bestätigung eines fachkundigen externen Dritten (z.B. IHK, HWK, Technologieberatungsstelle, Wirtschaftsprüfer, Hochschulen und Forschungseinrichtungen o.ä.), welches den transformativen Charakter des angedachten Vorhabens bestätigt.
  • Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der WIBank durch den Antragsberechtigten zu beantragen. Bei Konsortialdarlehen ist der Antrag über eine konsortialführende Bank zu stellen.
  • Unter Mitwirkung des HessenFonds-Ausschusses des Landes wird über die Darlehensvergabe entschieden. Bei positiver Entscheidung sagt die WIBank

a) ein Direktdarlehen an Dich bzw.

b) ein Konsortialdarlehen an die konsortialführende Bank zu.

Das sind Deine nächsten Schritte:

Am besten Du informierst Dich vorab über das HessenFonds Großdarlehen und nimmst dann Kontakt zur WIBank auf.

  • Du hast die antragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel der WIBank mit dem dafür vorgesehenen Formular nachzuweisen und ggfs. während der Kreditlaufzeit einen Fortschrittsbericht vorzulegen.
  • Weiterhin musst Du gewährleisten, dass Institutionen, denen die WIBank aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorschrift zur Auskunft verpflichtet ist, Deine Unterlagen jederzeit prüfen können sowie entsprechende Unterlagen bzw. Auskünfte erhalten können.
Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

Hotline Bürgschaften / Innovations- sowie Großkredit
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Gustav-Stresemann-Ring 9

65189 Wiesbaden