Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und auch gewerblich tätige Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Die zu fördernde Betriebsstätte soll in Hessen liegen.
Förderfähig sind Vorhaben, die grundsätzlich einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Maßnahme muss einen positiven Hessen-Effekt haben.
Bei Vorhaben außerhalb Hessens muss das geförderte Unternehmen seinen steuerlichen Sitz in Hessen haben. Eine Förderung kommt hier ausschließlich in EU-Mitgliedsländern und bei langfristiger Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und dauerhaftem Erhalt der hessischen Arbeitsplätze in Betracht. „Domizil- oder Briefkastenfirmen“ werden nicht finanziert.
Wie hoch ist die Förderung?
- Zwischen 10 Mio. und 25 Mio. Euro möglich
- Laufzeit bis 10 Jahre
- Zinsvergünstigung bis zu 2% p.a., wo beihilferechtlich möglich
Die Darlehenskonditionen werden in zwei Varianten unterschieden:
A) Darlehen an Endkreditnehmer
- Laufzeit max. 10 Jahre
- Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit*
- 1,00 % p.a. Basis-Zinsvergünstigung** sowie
- 1,00 % p.a. Bonus-Zinsvergünstigung** bei der Erfüllung von definierten Zukunftskriterien (siehe separates Merkblatt „Zukunftskriterien“)
- Tilgung wird individuell vereinbart
- Auszahlung wird individuell vereinbart
- Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit.
** Zinsvergünstigungen werden gewährt, falls dies unter beihilferechtlichen Grundsätzen zulässig ist. Die Gewährung der Bonus-Zinsvergünstigung steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Erhaltung des hessischen Standorts.
B) Konsortialdarlehen
- Laufzeit max. 10 Jahre
- Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit.
- Zinssatz entspricht dem der teilnehmenden Konsortialbank(en)
- Der Anteil der öffentlichen Hand (inklusive der WIBank-Finanzierung) am Endkreditnehmerausfallrisiko darf insgesamt nicht mehr als 50% betragen
- Tilgung wird individuell vereinbart
- Auszahlung wird individuell vereinbart
Das Land Hessen unterstützt das Programm durch eine Risikopartnerschaft mit der WIBank.
Was wird gefördert?
Es können materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel - insbesondere auch Digitalisierungsvorhaben - und Unternehmensübertragungen finanziert werden. Auch nicht aktivierte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung können als Investitionen begleitet werden. Die Finanzmittel sind ausschließlich für innovative und transformative Vorhaben der geförderten Unternehmen zu verwenden.
Dies sind insbesondere Vorhaben, in Zusammenhang mit Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz, demografischer Wandel und Anpassung an den Strukturwandel. Vorhaben von Unternehmen mit zukunftsweisenden Ideen für Technologien und/oder Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen sind ebenfalls grundsätzlich förderfähig.