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Zuschuss

Regionalentwicklungsförde­rung: Betriebliche Investitionen

Du hast ein erfolgreiches Start-up gegründet oder führst ein KMU und möchtest Dein Unternehmen weiter ausbauen? Dann kannst Du jetzt, wenn Du in einer strukturschwachen Region Deinen Unternehmenssitz hast, attraktive Fördermittel beantragen.

Das Förderprogramm Betriebliche Investitionen bietet umfangreiche Zuschüsse für verschiedenste Einsatzzwecke – von Neubau- oder Umbaumaßnahmen über Maschinen und Werkzeuge bis hin zu Technik und IT-Ausstattung.

Zielgruppe
1 bis 999 Jahre
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
ab 50.000 Euro für Investitionsgüter
Förderzweck
Investitionsgüter
Digitalisierung
Markterschließung
Gebäude
Maschinen und Anlagen
Grundstücke
Immaterielle Wirtschaftsgüter

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Start-ups und KMU, die ihre Betriebsstätte in strukturschwachen Gebieten in Hessen haben.

Voraussetzungen:

  1. Du erwirtschaftest vorwiegend überregionalen Umsatz.
  2. Die Wertschöpfung wird im Unternehmen erzielt.
  3. Du planst die Einstellung von (weiteren) Mitarbeitern (mind. 10 % auf Bestand). Gefördert werden bauliche Maßnahmen, der Kauf von Maschinen und Werkzeugen sowie Anschaffungen im Bereich Technik, Ausstattung sowie IT-Hard- und Software.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Start-ups und KMU erhalten eine Zuwendung bis zu 30 % auf die zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
  • Für mittlere Unternehmen beträgt die Förderung bis zu 10 % auf die Investitionsausgaben

Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in materielle (bauliche Maßnahmen, der Kauf von Maschinen, Werkzeugen sowie Anschaffungen im Bereich Technik, Ausstattung, IT-Hardware) als auch immatrielle Vermögenswerte (Software, Lizenzen) in Zusammenhang mit:

  • der Errichtung einer neuen Betriebsstätte.
  • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte.
  • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte.
  • der grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.

Die Beantragung der Fördermittel erfolgt über die Onlineplattform der WIBank:

  1. Registriere Dich im Kundenportal und los geht´s. Dort findest Du die gesamten Antragsunterlagen.
  2. Nach Einreichung des Antrags erhältst Du eine Eingangsbestätigung.
  3. Im Anschluss erfolgt die Antragsprüfung durch WIBank.
  4. Im besten Fall erhältst Du den Bewilligungsbescheid.

Wichtig: Bei Interesse an dieser Förderung wird empfohlen, mit den Ansprechpartnern der WIBank eine Vorabstimmung vor Antragstellung durchzuführen. Es wird nur eine bestimmte Auswahl an Unternehmen gefördert.

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich vorab über das Programm Betriebliche Investitionen und nimmst dann Kontakt mit den Förderberatern der WIBank auf. Alle Informationen sind in diesem Merkblatt zusammengefasst.

  • Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der WIBank zu stellen.
  • Von der Einreichung bis zum Bescheid können bis zu zwei Jahre vergehen. Das Projekt kann aber nach Einreichung des Antrags sofort gestartet werden.
  • Der Antrag für das Förderprogramm kann jederzeit gestellt werden.
  • Die Antragstellung ist mehrmals hintereinander möglich.
  • Achtung: keine Förderung von Leasing oder gebrauchten Wirtschaftsgütern!
  • Besonders förderungswürdig sind Investitionen, die in besonderem Maße zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und damit zu einer Verbesserung der Chancengleichheit sowie zu einer ressourceneffizienter Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von CO2-Emissionen beitragen. Das gleiche gilt für Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen.
Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

Regionalentwicklungsförderung: Betriebliche Investitionen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Dieter Billing
Wilhelmstr. 2
34117 Kassel