StartHub Hessen
Kredit Zuschuss

KFW-Umweltprogramm

Du bist ein Start-up oder ein kleines oder mittleres Unternehmen und verwendest neuartige technologische Verfahren, die Umweltbelastungen reduzieren oder vermeiden? Dann kannst du jetzt bevorzugt attraktive Fördermittel beantragen. Auch Großunternehmen können hier einen Antrag stellen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bietet dir mit dem KFW-Umweltprogramm eine zinsgünstige Finanzierung deiner Vorhaben.

Zielgruppe
1 bis 99 Jahre
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
bis 25.000.000 Euro für Betriebsmittel und Investitionsgüter
Förderzweck
Betriebsmittel
Investitionsgüter
Innovationen
Gebäude
Maschinen und Anlagen

Wer wird gefördert?
Das KFW-Umweltprogramm unterstützt Unternehmen und öffentliche Einrichtungen jeder Größe. Bevorzugt werden kleine und mittlere Unternehmen gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Für die Förderung stehen Dir zwei verschiedene Varianten zur Wahl:

  1. Investitionszuschuss
  • max. 40 % der förderfähigen Kosten.
  • Kleine Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 20 % auf die förderfähigen Kosten.
  • Mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 % auf die förderfähigen Kosten.
  1. Kredit mit Zinszuschuss
  • zinsverbilligter Kredit in Höhe von max. 70 % der förderfähigen Kosten
  • 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
  • Kreditbetrag bis maximal 25 Mio. Euro, kein Mindestbetrag

Was wird gefördert?

Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen, die die Umwelt­situation und den Klima­schutz verbessern, Ressourcen schonen, die Arten­vielfalt und naturnahe Lebens­räume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klima­wandels dienen, gefördert, insbesondere:

  1. Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“).
  2. Luftreinhaltung/Lärmschutz.
  3. Klimaschutz-/ sowie Klimaanpassungsmaßnahmen (technisch).
  4. Natürliche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.
  5. Sonstige Umweltschutzmaßnahmen.
  6. Planungs- und Umsetzungsbegleitung
  7. Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ (mit Tilgungszuschuss)

  • Die Förderung durch einen Kredit beantragst Du bei einem Finanzierungspartner.
  • Für Deinen Antrag musst Du eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag ausfüllen – selbst­ständig oder gemeinsam mit Deinem Finanzierungs­partner.

Weitere Informationen findest Du im Merkblatt.

  • Die KfW prüft Deinen Antrag und informiert Dich über das Ergebnis.
  • Im besten Falle erhältst Du die Zusage und die Fördermittel und kannst starten.
  • Für den Kredit schließt Du jetzt einen Vertrag mit Deinem Finanzierungspartner.

Das sind deine nächsten Schritte:

Am besten Du informierst Dich zunächst über das Förderprogramm KfW-Umweltprogramm und nimmst dann Kontakt mit den Ansprechpartnern auf.

  • Die über das Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ geförderten Investitionsmaßnahmen müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet beziehungsweise durchgeführt werden.
  • Bei der Inanspruchnahme eines Kredits ohne Tilgungszuschuss gilt: Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich.
  • Für die Förderung mit einem Tilgungszuschuss aus dem Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ gilt: Die Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen für dieselbe Maßnahme kumuliert werden. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehende Bestimmung entfällt ein durch den Tilgungszuschuss etwaig bereits gewährter Teilschulderlass rückwirkend. Der ausstehende Kredit ist in diesem Fall einschließlich des gewährten Tilgungszuschusses vollständig zurückzuzahlen. Insoweit gelten die obigen Regelungen bei Verstößen gegen die Zweckbindung entsprechen.

Die Zweckbindungsfrist beträgt:

  1. für Investitionen in Entsiegelungs- und Renaturierungsmaßnahmen sowie Landschaftselemente, Biotope, Pflanzungen von Bäumen und Gehölzen
  2. 15 Jahre für Investitionen in beziehungsweise an Bauten und baulichen Anlagen 10 Jahre
  3. für den Erwerb von Geräten und sonstigen Gegenständen 3 Jahre.

Die Zweckbindungsfrist für die jeweiligen Investitionsgegenstände beginnt am Tag nach der Wertstellung des Tilgungszuschusses.

Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

Umweltprogramm
KfW

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main