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Stipendium Zuschuss

Hessen Ideen Stipendium

Du bist Teil eines motivierten Gründungsteams auf einer hessischen Hochschule, und Ihr habt eine erfolgversprechende, innovative Geschäftsidee? Dann kannst Du noch vor der Gründung attraktive Zuschüsse beantragen.

Das Hessen Ideen Stipendium unterstützt Studierende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen bei der Planung und Umsetzung ihrer Gründungsvorhaben – von der ersten unternehmerischen Idee bis hin zu einer validierten Geschäftsidee. Durch das 6-monatige Stipendienprogramm bekommst Du und Dein Team hilfreiche finanzielle Unterstützung und ein intensives Coaching- und Qualifizierungsprogramm.

Die nächste Förderrunde beginnt am 1. Juli 2024. Die Bewerbungsfrist für die erste Förderrunde endet am 28.03.2024.

Zielgruppe
Vor Gründung
bis 3 Mitarbeiter
Unternehmensart
Pre-Founding
Hochschulen
6.000 bis 45.000 Euro für Lebensunterhalt
Förderzweck
Lebensunterhalt
Innovationen
Forschung & Entwicklung
Unternehmensgründung
Beratung
Lebensunterhalt

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Studierende bzw. Absolventinnen und Absolventen vor der Gründung, die einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor) nachweisen können. Dieser darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Bei Diplom-/Examens-Studiengängen muss mindestens die Hälfte der Studienleistung erbracht sein.

Mindestens eines Eurer Teammitglieder muss einer staatlichen hessischen Hochschule angehören.

Wichtig:

  • Pro Gründungsvorhaben/Team können bis zu drei Personen durch ein Stipendium gefördert werden.
  • Das Gründungsprojekt muss sich in der Vorgründungsphase befinden. Es dürfen noch keine Umsätze generiert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Vollzeitstipendium: 2.500 Euro/Monat
  • Teilzeitstipendium: 1.000 Euro/Monat

Die maximale Förderdauer beträgt sechs Monate.

Zusätzlich zur finanziellen Förderung gibt es ein Akzeleratorprogramm mit Workshop- und Coaching-Angeboten.

Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative, wissensbasierte Gründungsvorhaben von Einzelpersonen sowie Gründerteams aus staatlichen Hochschulen in Hessen. Die Förderung besteht aus zwei Elementen - einer finanziellen Förderung sowie einem begleitenden Akzeleratorprogramm.

  1. Die Beantragung der Förderung erfolgt über ein Online-Anmeldeformular, in dem Du alle Unterlagen hochladen kannst.
  2. Hierzu benötigst Du eine Beschreibung der Gründungsidee, die Lebensläufe und Zeugnisse Eures Gründerteams und die schriftliche Empfehlung Eurer Hochschule. Eine Vorlage für die Erstellung der Geschäftsidee findest Du hier.
  3. Wichtig: Eine zwingende Voraussetzung ist eine Unterschrift Deiner Hochschule. Plane ausreichend Zeit ein, damit Du Dich rechtzeitig
    an die Kontaktperson der teilnehmenden Hochschule wenden kannst.
  4. Eine Bewerbung ist prinzipiell jederzeit möglich, es gelten jedoch bestimmte Bewerbungsfristen für die einzelnen Förderphasen (s. u.).
  5. Nach Ende der Bewerbungsfrist wird eine Prüfung und Vorauswahl aller eingereichten Ideen durchgeführt.
  6. Du erhältst spätestens sechs Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist eine Rückmeldung – bestenfalls eine Einladung zur Jurysitzung
  7. Dort präsentierst Du Dein Vorhaben vor einer Jury, die final über die Förderwürdigkeit entscheidet.

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich vorab über das Hessen Ideen Stipendium und wendest Dich frühzeitig an die Kontaktperson der teilnehmenden Hochschule.

  • Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die vollständig vor der entsprechenden Frist eingereicht wurden. Denke bitte an die Unterschrift Deiner Kontaktperson an der Hochschule.
  • Das Programm bietet Dir auch ein Coaching an.
  • Es gibt zwei Förderphasen, in denen jeweils ca. zehn Gründungsideen gefördert werden. Es gibt zwei Förderphasen, in denen jeweils ca. zehn Gründungsideen gefördert werden.

Förderrunde 1. Januar 2024 - 30. Juni 2024, Bewerbungsfrist bereits verstrichen

Förderrunde 1. Juli 2024 - 31. Dezember 2024, Bewerbungsfrist 28.03.24 (23:59 Uhr)

  • Das Gründungsprojekt muss in das Gründungsnetzwerk einer staatlichen hessischen Hochschule eingebunden sein.
  • Eine Gründung muss nicht zwangsläufig durchgeführt werden.
  • Das Gründungsprojekt muss sich in der Vorgründungsphase befinden. D.h. die Gründung einer Kapitalgesellschaft, im Zusammenhang mit der in der Bewerbung beschriebenen Idee darf noch nicht erfolgt sein.

Du hast Fragen? Es gibt regelmäßig Q&A-Sessions! Bei diesen Terminen kannst du alle deine Fragen loswerden. Die Termine finden online statt.

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Kontakt

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Universitätsplatz 12
34109 Kassel