Neuer Aufruf für IGP-Förderprogramm gestartet
Mit dem IGP-Förderprogramm unterstützt die Bundesregierung innovative Ideen, auch von Start-ups. Im aktuellen Aufruf werden kreative Konzepte zur Fachkräftesicherung gesucht.

Mit einem eigenen Förderprogramm bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Unterstützung für Start-ups mit innovativen Ideen. Konkret richtet sich das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) unter anderem an Start-ups, die vorwiegend nichttechnische Innovationen umsetzen möchten. Dabei werden im halbjährlichen Rhythmus Aufrufe zu speziellen Förderthemen gestartet. Der aktuelle Aufruf läuft seit dieser Woche und endet am 19. August. Gefördert werden dieses Mal Projekte rund um das Thema Fachkräftesicherung. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum IGP-Förderprogramm.
An wen richtet sich das IGP-Förderprogramm?
Das IGP-Förderprogramm richtet sich an Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die vielversprechende nichttechnische Innovationen umsetzen möchten. Dabei können nach Angaben des BMWE neue Technologien zwar eine Rolle spielen - müssen dies allerdings nicht zwingend. Wichtiger ist stattdessen die Neuigkeit der Problemlösung. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Start-ups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen.
Wie funktioniert das IGP-Förderprogramm?
Im IGP-Förderprogramm werden im ungefähr halbjährlichen Rhythmus Förderaufrufe veröffentlicht, die sich jeweils mit speziellen Unterthemen beschäftigen. Interessierte Start-ups, die eine innovative Lösung entwickeln, die zum genannten Thema passt, können sich innerhalb der gesetzten Frist für eine Förderung bewerben.
Worum geht es im aktuellen Förderaufruf?
Der aktuelle Förderaufruf, der am 4. Juni gestartet ist, adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration. Dazu gehören laut BMWE unter anderem Innovationen für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Wissenstransfer am Arbeitsplatz, neue Konzepte zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte, innovative Angebote für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Arbeitsmarktintegration von Gruppen mit besonderen oder spezifischen Bedarfen (z.B. Geflüchtete, Quereinsteiger), neue Lösungen zur Nutzung von Fachkräfte-Potenzialen im demografischen Wandel, Verbesserungen in Bereichen wie mentaler Gesundheit und Inklusion am Arbeitsplatz oder Teamzusammenhalt. Die Bewerbungsfrist für den aktuellen Förderaufruf endet am 19. August 2025 (15.00 Uhr).
Wie hoch ist die Förderung im Rahmen des IGP-Programms?
Die Höhe der Förderung variiert je nach Größe des Unternehmens und in Abhängigkeit davon, ob es sich um ein Machbarkeits- oder ein Marktreifeprojekt handelt. Grundsätzlich variieren die Fördersätze zwischen 45 und 100 Prozent. Detaillierte Informationen erhalten Interessenten direkt auf der Webseite des BMWE.
Wie läuft die Bewerbung für das IGP-Förderprogramm ab?
Das Antragsverfahren für das IGP-Förderprogramm läuft weitgehend elektronisch ab. Zunächst sind Interessenten aufgerufen, eine Projektskizze einzureichen. Überzeugende Skizzen werden zur Bewertung an eine externe Jury weitergereicht. Ausgewählte Antragsteller werden anschließend zu Pitches vor der Jury eingeladen. Wer sowohl mit der Projektskizze als auch persönlich vor der Jury überzeugen konnte, wird anschließend zur formalen Vollantragsstellung aufgefordert. Dieser wird vom Projektträger noch einmal insbesondere formal überprüft. Danach können die Projekte bewilligt werden. Detaillierte Informationen zum Bewerbungsprozess sind hier zu finden.
Wo gibt es weitere Informationen zum IGP-Förderprogramm?
Weitere Informationen zum IGP-Förderprogramm gibt es auf der Webseite des BMWE. Dort sind unter anderem Beispiele für bereits geförderte Projekte, die detaillierte Förderrichtlinie und erste Informationen zum für Ende 2025 geplanten nächsten Förderaufruf zu finden.
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