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24.08.2026

Technische Universität Darmstadt beschließt neue Gründungs-Policy

Mit neuen Regeln will die TU die Förderung von Ausgründungen, Erfindungen und Patenten stärken. Damit will sich die Universität aus Südhessen noch stärker als Gründungshochschule profilieren.

Luftaufnahme eines Campus mit mehreren Gebäuden, umgeben von viel Grün und Bäumen, im Hintergrund eine Stadtlandschaft © TU Darmstadt/Jannik Hoffmann
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Die Technische Universität Darmstadt hat eine neue Gründungs-Policy verabschiedet. Mit diesem Regelwerk schaffe man verbindliche und transparente Rahmenbedingungen für Mitglieder der Universität, die wissenschaftliche Erkenntnisse in Anwendungen, Produkte oder neue Unternehmen überführen wollen, teilt die TU mit. Konkret geht es um die Förderung von Ausgründungen, Erfindungen und Patenten. Das neue Regelwerk soll dabei helfen, die TU Darmstadt noch stärker als Gründungshochschule zu profilieren.

TU-Angehörige erhalten Ressourcen, Beratung und Services rund ums Gründen

Strategisches Ziel der TU ist es, neben Forschung und Lehre den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in neue Unternehmen als dritte Leistungsdimension der Universität zu verankern. Dafür erhalten Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weitere Beschäftigte und Studierende der TU seitens der Universität Ressourcen, Beratung und zentrale Services - unter anderem von HIGHEST, dem Innovations- und Gründungszentrum der TU Darmstadt.

Zentrale Punkte aus der Gründungs-Policy der Technischen Universität Darmstadt

Zentrale Punkte der Gründungs-Policy sind nach Angaben der TU Darmstadt die folgenden:

  • Anerkennung von Transferleistungen: Erfindungen, Patente und Ausgründungen können als eigenständige Leistungen berücksichtigt werden.
  • Einbindung von Studierenden: Studierende können eigene Innovations- und Gründungsideen als Studienleistungen einbringen, sofern dies mit den Lehrinhalten sowie den Studien- und Prüfungsordnungen vereinbar ist.
  • Unterstützung von Ausgründungen: Beschäftige können auf Antrag beurlaubt werden, mit Rückkehrmöglichkeit an die Universität; Labore und Infrastruktur bleiben im rechtlich möglichen Rahmen auch nach einer Gründung nutzbar.
  • Beratung durch HIGHEST: Das Angebot reicht von Coaching und Fördermittelberatung über Schutzrechtsmanagement und Inkubatorprogramme bis zum Zugang zu Industrie- und Investorennetzwerken.
  • Klare Regelungen für Schutzrechte und IP-Zugang: Definierte Verfahren für Erfindungsmeldungen und Patentanmeldungen schaffen Transparenz und Planungssicherheit. Ausgründungen aus der TU Darmstadt können Patente und andere Schutzrechte zu gründungsfreundlichen und nachvollziehbaren Konditionen nutzen.
  • Transparenz und Unabhängigkeit: Beteiligungen und mögliche Interessenkonflikte werden offengelegt; Forschung, Lehre und Prüfungen bleiben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.

"Bessere Bedingungen, um Ideen weiterzuentwickeln"

Harald Holzer, Geschäftsführer von HIGHEST, betont die Bedeutung der neuen Gründungs-Policy: "Ausgründungen, Erfindungen und Patente werden als eigenständige Leistungen sichtbar anerkannt und strategisch unterstützt. So entstehen bessere Bedingungen, um Ideen weiterzuentwickeln und daraus konkrete Wirkung entstehen zu lassen."

Die vollständige Mitteilung der TU Darmstadt zur neuen Gründungs-Policy kann hier abgerufen werden. Start-ups, die mit ihren innovativen Ideen auf einer Bühne sichtbar werden möchten, haben hierzu demnächst unter anderem beim Honeymoon Startup Pitch in Frankfurt Gelegenheit. Noch bis zum 30. August können sich Start-ups für einen Pitch-Slot bewerben. Alle Informationen zum Event gibt es in unserem ausführlichen Beitrag.

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