Barrierefreiheit wird Pflicht: Wie Sie Ihren Onlineshop fit für alle machen
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Nur ein Fünftel der untersuchten Shops bietet ein Mindestmaß an Barrierefreiheit. Doch ab dem 29. Juni 2025 müssen E-Commerce-Anbietende gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG und dem European Accessibility Act ein barrierefreies Angebot bereitstellen. Ziel ist, dass alle Menschen – auch wenn sie mit Einschränkungen aufgrund von Alter oder Behinderung leben – selbständig einkaufen können. Barrierefreiheit bedeutet dabei nicht nur Zugänglichkeit für alle Kund*innen, sondern auch eine bessere Benutzerfreundlichkeit.
In diesem Webinar erhalten Sie einen Überblick über:
- gesetzlichen Regelungen
- wie ein Onlineshop sofort besser werden kann
- Tipps zur eigenständigen Prüfung einiger Aspekte der Barrierefreiheit
Veranstalter: IHK Rhein Main Neckar in Kooperation mit dem Mittelstand Digital Zentrum Hannover und dem Mittelstand Digital Zentrum Handel
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