StartHub Hessen
Zuschuss

StartUpConnect

Wenn Du Deine Forschungsergebnisse zu Kommunikationstechnologien schnell in die Anwendung bringen möchtest, vielleicht bereits im Rahmen einer Unternehmensgründung, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss im Programm StartUpConnect erhalten.

Zielgruppe
Vor Gründung bis 5 Jahre
bis 249 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
Förderzweck
Betriebsmittel
Innovationen
Forschung & Entwicklung

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind

in Phase 1:

Hochschulen und

außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

in Phase 2:

nicht börsennotierte kleine technologieorientierte Unternehmen, deren Eintragung in das Handelsregister maximal 5 Jahre zurückliegt.

Eine Notwendigkeit für den Durchlauf der Phase 1 besteht nicht, um für die Phase 2 antragsberechtigt zu sein.

Verbundvorhaben von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit anderen Institutionen, Verbänden und Vereinen sowie sonstigen Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden in Ausnahmefällen auch gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten normalerweise einen Zuschuss über 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür musst Du die Kriterien der EU für KMU erfüllen.

Was wird gefördert?
Mit dem Programm StartUpConnect werden Deine Einzelvorhaben in 2 Phasen gefördert:

Phase 1 – Entwicklungsphase: In dieser Phase soll die technische Umsetzbarkeit Deiner Gründungsidee („proof of principle“) erarbeitet werden. Du kannst Deine Firmengründung in dieser Phase vorbereiten. Die Unternehmensgründung kann beispielsweise im Rahmen einer EXIST-Förderung erfolgen.

Phase 2 – Umsetzungsphase: In dieser Phase stehen vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vordergrund. Du hast Deine Unternehmensgründung bereits durchgeführt und erarbeitest in dieser Phase die Erhöhung des technologischen Reifegrades und bereitest die wirtschaftliche Verwertbarkeit Deiner Gründungsidee vor.

Die Einreichung der Projektskizzen kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt erfolgen.

  1. Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reiche in der 1. Stufe Deine Projektskizze bei dem Projektträger ein. Zu den Stichtagen 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. werden Projektskizzen ausgewählt.
  2. In der 2. Verfahrensstufe wirst Du für Deine positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Deiner Projektskizze und Deines Antrags nutze bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen kannst Du unter der Internetadresse abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger anfordern.

Das sind Deine nächsten Schritte:

Am besten Du informierst Dich vorab über das Förderprogramm StartUpConnect und nimmst dann Kontakt mit den Ansprechpartnern auf.

  • Du benötigst zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • In Phase 1 arbeitest Du als Gründungsinteressentin oder Gründungsinteressent hauptsächlich noch in den Räumlichkeiten der Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung.
  • In Phase 2 befinden sich mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile im Besitz der im Unternehmen aktiven Gründerinnen und Gründer.
  • Deine Unternehmensgründung ist zu Beginn der Förderung in Phase 2 abgeschlossen.
  • Dein Vorhaben ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet.
Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

VDI/VDE Innovation und Technik GmbH - StartUpConnect

Ansprechpartner: Kai Börner

Steinplatz 1
10623 Berlin