Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt bist Du, wenn Deine Organisation in einem EU-Mitgliedsstaat registriert ist. Dazu zählen unter anderem: Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen (einschließlich KMU), Forschungsinstitutionen, Genossenschaften, Nichtregierungsorganisationen, Verbände und Vereine – also sowohl öffentliche als auch private Institutionen aus der gesamten EU.
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Wie hoch ist die Förderung?
Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.
Was wird gefördert?
Das LIFE-Programm 2021–2027 gliedert sich in die folgenden vier Teilprogramme:
- Naturschutz und Biodiversität/Nature and Biodiversity
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität/Circular Economy and Quality of Life
- Klimaschutz und Klimaanpassung/Climate Change Mitigation and Adaptation
- Energiewende/Clean Energy Transition (CET)
Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt:
- Pilotprojekte
- Demonstrationsprojekte
- Best-Practice-Projekte
- strategische integrierte Projekte
- Projekte der technischen Hilfe
- Projekte zum Kapazitätsaufbau
- vorbereitende Projekte
- Betriebskostenzuschüsse für Umwelt-NGOs
- Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte
- sonstige Maßnahmen, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind
Aus dem LIFE-Programm können zudem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, die die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union fördern. Hierzu zählen:
- Information und Kommunikation,
- Studien, Erhebungen, Modellierungen und Entwicklung von Szenarien,
- Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften,
- Workshops, Konferenzen und Sitzungen,
- Vernetzung und Plattformen für bewährte Verfahren sowie
- sonstige Aktivitäten, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.