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Zuschuss

EU-LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik

Das Programm LIFE bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027. Sein Ziel ist es, umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practices zu etablieren und den Ausbau der entsprechenden Politik- und Verwaltungspraxis zu unterstützen. Im Fokus stehen ambitionierte Projekte mit messbaren positiven Umwelteffekten.

Wenn Du ein konkretes Vorhaben in einem Bereich wie Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Chemikalien, Lärm, Wasser oder Abfall planst, kannst Du unter bestimmten Umständen eine Förderung im Programm LIFE erhalten.

Zielgruppe
1 bis 999 Jahre
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
Hochschulen
Forschungseinrichtungen
Förderzweck
Betriebsmittel
Innovationen
Forschung & Entwicklung

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt bist Du, wenn Deine Organisation in einem EU-Mitgliedsstaat registriert ist. Dazu zählen unter anderem: Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen (einschließlich KMU), Forschungsinstitutionen, Genossenschaften, Nichtregierungsorganisationen, Verbände und Vereine – also sowohl öffentliche als auch private Institutionen aus der gesamten EU.

Hier erhältst Du weitere Informationen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.

Was wird gefördert?
Das LIFE-Programm 2021–2027 gliedert sich in die folgenden vier Teilprogramme:

  1. Naturschutz und Biodiversität/Nature and Biodiversity
  2. Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität/Circular Economy and Quality of Life
  3. Klimaschutz und Klimaanpassung/Climate Change Mitigation and Adaptation
  4. Energiewende/Clean Energy Transition (CET)

Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt:

  • Pilotprojekte
  • Demonstrationsprojekte
  • Best-Practice-Projekte
  • strategische integrierte Projekte
  • Projekte der technischen Hilfe
  • Projekte zum Kapazitätsaufbau
  • vorbereitende Projekte
  • Betriebskostenzuschüsse für Umwelt-NGOs
  • Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte
  • sonstige Maßnahmen, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind

Aus dem LIFE-Programm können zudem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, die die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union fördern. Hierzu zählen:

  • Information und Kommunikation,
  • Studien, Erhebungen, Modellierungen und Entwicklung von Szenarien,
  • Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften,
  • Workshops, Konferenzen und Sitzungen,
  • Vernetzung und Plattformen für bewährte Verfahren sowie
  • sonstige Aktivitäten, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.

Die Entwicklung eines Projektantrags braucht Zeit und personelle Ressourcen – auch bei Deinen beteiligten Partnern. Für Strategische Integrierte LIFE-Projekte (SIPs) kannst Du sogenannte Vorbereitungsprojekte beantragen und damit finanzielle Unterstützung für die Projektentwicklung erhalten.
Mehr zu den Projektarten

Wenn Du bisher noch keine Erfahrungen mit Förderanträgen gesammelt hast oder in Deiner Organisation keine ausreichenden personellen Kapazitäten für die Antragsentwicklung vorhanden sind, kannst Du in Erwägung ziehen, ein Projektentwicklungsbüro mit dieser Aufgabe zu betrauen. Berücksichtige dabei jedoch die entstehenden Kosten und plane trotzdem eigene personelle Kapazitäten ein – denn Du solltest den Antrag eng begleiten, damit die im Antrag festgelegten Inhalte und Vorgehensweisen Deinen Vorstellungen entsprechen.

Es ist ratsam, frühzeitig im Antragsprozess nicht nur Deine fachlichen Kolleg*innen, sondern auch die administrativ Verantwortlichen in Deiner Organisation einzubinden. Diese werden insbesondere am Musterzuschussvereinbarung (Model Grant Agreement, MGA) und weiteren Vertragsunterlagen interessiert sein.
Mehr zum Antragsprozess und zu den Dokumenten.

Die Einreichung von Projektanträgen erfolgt über das zentrale Antragsportal der EU – das Funding & Tenders-Portal. Plane hierfür ausreichend Zeit ein. Idealerweise beginnst Du direkt nach der Veröffentlichung der neuen Ausschreibungen mit der Arbeit im Portal. Du kannst dort Dein Projekt bereits anlegen und bis zum Fristende daran weiterarbeiten. So gewinnst Du frühzeitig einen Überblick über alle benötigten Unterlagen und kannst den Aufwand für die Dateneingabe realistisch einschätzen.

Kurz vor der finalen Einreichung empfiehlt es sich, den Antrag von einer neutralen Person gegenlesen zu lassen. Diese kann prüfen, ob Deine Projektlogik schlüssig ist, die Projektbedarfe überzeugend dargestellt wurden und ob alle Antragsteile vollständig und korrekt ausgefüllt sind.

Halte unbedingt alle formalen Vorgaben beim Ausfüllen ein. Ansonsten kann es passieren, dass Dein Antrag als ungültig eingestuft wird oder dass Dein Text willkürlich gekürzt wird, um in das geforderte Format zu passen.

Das sind deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich zunächst über das Förderprogramm LIFE und nimmst dann Kontakt mit den Ansprechpartnern auf.

Die folgenden Fragen solltest Du vor Beginn der Antragsentwicklung geklärt haben:

  1. Passt meine Projektidee gut zum LIFE-Förderprogramm und zu einer aktuellen LIFE-Ausschreibung?
  2. Habe ich die relevanten Partner an Board, um die Projektziele zu erreichen? Kann ich das Projekt auch ohne Partner erfolgreich umsetzen? 
  3. Wer koordiniert die Antragsentwicklung? Sind bei allen Akteuren ausreichende Kapazitäten für die Antragsentwicklung vorhanden?
  4. Ist der zu erbringende finanzielle Eigenanteil für das Projekt zugesagt, bzw. gesichert?
  5. Kann das Projekt spontan starten oder braucht es für eine erfolgreiche Umsetzung externe Genehmigungen oder Zustimmungen von Behörden oder Stakeholdergruppen?

Weitere Informationen

Kontakt

LIFE-Programm (gesamt)
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Stresemannstr. 69 - 71
10963 Berlin