Wer wird gefördert?
Gefördert werden Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU.
Hochschulen können gefördert werden, wenn sie mit mindestens einem KMU in Deutschland in einem Eurostars 3-Projekt zusammenarbeiten.
Voraussetzungen:
- Konsortialführer ist ein innovatives KMU aus einem Eurostars-Land
- Das Konsortium besteht aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Projektpartnern
- Teilnahme von Partnern aus mindestens 2 Eurostars-Ländern
- KMU aus den beteiligten Eurostars-Ländern tragen gemeinsam mind. 50% der gesamten Projektkosten (ohne Unteraufträge)
- Auf kein teilnehmendes Land oder Partner entfallen mehr als 70% der Projektkosten
- Maximale Projektlaufzeit: 3 Jahre
- Markteinführung bis 2 Jahre nach Projektabschluss
- Das Projekt dient ausschließlich zivilen Zwecken
- Alle Projektpartner sind juristische Personen
- Das Projekt darf nicht bereits anderweitig gefördert werden
Wie hoch ist die Förderung?
- max. 500.000 Euro für alle deutschen AntragstellerInnen
- für kleine und mittlere Unternehmen: max. 50 % der förderfähigen Kosten
- für Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen in Deutschland im Verbundprojekt beteiligt ist: max. 100 % der förderfähigen Kosten
Was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm Eurostars 3 werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gefördert, die zivilen Zwecken dienen. Die Projekte sind technologieoffen und die Projektinhalte können von den teilnehmenden Partnern frei bestimmt werden. Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind der experimentellen Entwicklung zuzuordnen. Generell zuwendungsfähig sind forschungs- und entwicklungsbezogene Kosten bis zur Erstellung eines Prototyps (TRL 6).
Darüber hinaus anfallende Kosten, z.B. die Entwicklung bis zur Serienreife, die Entwicklung von Marketingstrategien, Businessplänen, Aktionen zur Vermarktung wie Messepräsentationen, Internetauftritte, etc. sind nicht förderfähig.
Förderung von Messen findest Du ebenfalls im Funding Navigator.