Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und Einzelunternehmer oder Freiberufler (mit Sitz) in Deutschland / (mit Sitz) im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.
Wie hoch ist die Förderung?
- Maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben in der Stufe 1 Basisinnovationen und innovatives Unternehmen.
- Maximal 25 Millionen Euro pro Innovationsvorhaben in der Stufe 2 LevelUp-Innovationen beziehungsweise in der Stufe 3 HighEnd-Innovationen
Es gibt keinen Mindestkreditbetrag. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Innovationsvorhaben, das bedeutet die Entwicklung neuer oder merklich verbesserter Produkte beziehungsweise Prozesse, die sich von den bisherigen Produkten und/oder Prozessen des Unternehmens deutlich unterscheiden und die auf dem Markt beziehungsweise in dem jeweiligen Unternehmen eingeführt werden sollen. Innovationen im Sinn des Förderprogramms können im Unternehmen selbst oder im Auftrag entwickelt werden und umfassen Produkt- und Dienstleistungs- oder Prozessinnovationen, inkl. Marketing-, Organisations- und Geschäftsmodellinnovationen.
Gefördert wird in 3 Stufen, wobei die Zinsverbilligung von Stufe 1 bis Stufe 3 zunimmt. Die Stufe 3 bietet somit die günstigsten Zinssätze. Das bedeutet: je anspruchsvoller das Vorhaben ist und umso mehr Risiken und Chancen damit einhergehen, desto günstiger ist die Finanzierung:
- Stufe 1 Basisinnovationen
- Stufe 2 LevelUp-Innovationen
- Stufe 3 HighEnd-Innovationen
Die einzelnen Stufen werden in dem Kapitel „Förderfähige Maßnahmen“ näher erläutert.