Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und Einzelunternehmer oder Freiberufler (mit Sitz) in Deutschland / (mit Sitz) im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.
In der Stufe 1 Basisdigitalisierung gilt:
Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro).
In den Stufen 2 LevelUp-Digitalisierung und 3 HighEnd-Digitalisierung gilt:
Förderung sowohl für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Europäischen Kommission als auch von größeren mittelständischen Unternehmen (Gruppenumsatz bis maximal 500 Millionen Euro).
Wie hoch ist die Förderung?
- Maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben in der Stufe 1 Basisdigitalisierung.
- Maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben in Stufe 2 LevelUp-Digitalisierung beziehungsweise in Stufe 3 HighEnd Digitalisierung.
Es gibt keinen Mindestkreditbetrag. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.
Laufzeit und Zinsbindung:
Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 7 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
Zinssatz:
- Der Zinssatz ist von der Stufe der Förderung abhängig. Die Zinsverbilligung nimmt von Stufe 1 bis Stufe 3 zu. Die
Stufe 3 bietet somit die günstigsten Zinssätze:
- Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der KfW-Zusage festgesetzt.
- Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der
Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten wird vom Finanzierungspartner festgelegt.
Was wird gefördert?
Welche Digitalisierungsvorhaben den einzelnen Stufen zugeordnet sind, wird im Kapitel „Förderfähige Maßnahmen“ näher erläutert. Die Zuordnung zu den Stufen ist nur von der Art des Digitalisierungsvorhabens abhängig, nicht von Der aktuellen Digitalisierungsreife Deines Unternehmens. Eine vorangegangene Förderung in einer niedrigeren Stufe ist nicht notwendig.
Hinweis: Wenn die Forschung und Entwicklung digitaler Anwendungen inklusive KI-Anwendungen finanziert werden sollen, kann das Vorhaben gegebenenfalls noch günstiger im ERP-Förderkredit Innovation finanziert werden. (siehe ERP-Förderkredit Innovation, Förderfähige Maßnahmen).