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Kredit

ERP-Förderkredit Digitalisierung

Du bist ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmen und Freiberufler und möchtest eine zinsgünstige Finanzierung für Vorhaben in Deutschland. Dann kannst Du jetzt mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung attraktive Finanzierungshilfen für Dein Digitalisierungsvorhaben beantragen. Ziele der Förderung sind es, die Digitalisierungsreife im Mittelstand zu erhöhen, um eine Grundlage für weitere Digitalisierung zu legen. mit und ohne Risikoübernahme.

Zielgruppe
Vor Gründung
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
Pre-Founding
bis 25.000.000 Euro für Investitionsgüter und Betriebsmittel
Förderzweck
Investitionsgüter
Betriebsmittel
Forschung & Entwicklung
Digitalisierung
Liquidität
Produkt-, Prototypenentwicklung
Potenzialanalyse, Marktstudie
Markterschließung
Messen
Unternehmensgründung
Personalausgaben
Gebäude
Maschinen und Anlagen
Prozessoptimierung
Beratung
Grundstücke
Immaterielle Wirtschaftsgüter

Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und Einzelunternehmer oder Freiberufler (mit Sitz) in Deutschland / (mit Sitz) im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.

In der Stufe 1 Basisdigitalisierung gilt: 

Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro).

In den Stufen 2 LevelUp-Digitalisierung und 3 HighEnd-Digitalisierung gilt:  

Förderung sowohl für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Europäischen Kommission als auch von größeren mittelständischen Unternehmen (Gruppenumsatz bis maximal 500 Millionen Euro).

Wie hoch ist die Förderung?

  • Maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben in der Stufe 1 Basisdigitalisierung.
  • Maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben in Stufe 2 LevelUp-Digitalisierung beziehungsweise in Stufe 3 HighEnd Digitalisierung.

Es gibt keinen Mindestkreditbetrag. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.

Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.

Laufzeit und Zinsbindung:

Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.

Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 7 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Zinssatz:

  • Der Zinssatz ist von der Stufe der Förderung abhängig. Die Zinsverbilligung nimmt von Stufe 1 bis Stufe 3 zu. Die

Stufe 3 bietet somit die günstigsten Zinssätze:

  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der KfW-Zusage festgesetzt.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der

Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten wird vom Finanzierungspartner festgelegt.

Was wird gefördert?

Welche Digitalisierungsvorhaben den einzelnen Stufen zugeordnet sind, wird im Kapitel „Förderfähige Maßnahmen“ näher erläutert. Die Zuordnung zu den Stufen ist nur von der Art des Digitalisierungsvorhabens abhängig, nicht von Der aktuellen Digitalisierungsreife Deines Unternehmens. Eine vorangegangene Förderung in einer niedrigeren Stufe ist nicht notwendig.

Hinweis: Wenn die Forschung und Entwicklung digitaler Anwendungen inklusive KI-Anwendungen finanziert werden sollen, kann das Vorhaben gegebenenfalls noch günstiger im ERP-Förderkredit Innovation finanziert werden. (siehe ERP-Förderkredit Innovation, Förderfähige Maßnahmen).

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm über Finanzierungspartner.

Deinen Antrag stellst Du bei einem Finanzierungspartner Deiner Wahl vor Beginn des Vorhabens. In wenigen Schritten findest Du über die Beratungsanfrage, diese befindet sich unter "So funktioniert´s", Deinen Finanzierungspartner und kannst einen Beratungstermin anfragen.

  1. Um für Vorhaben der Stufe 1 – Basisdigitalisierung Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen zunächst den Digitalisierungs-Check durchführen – eine Selbsteinschätzung zur Bestimmung des Digitalisierungsgrades eines Unternehmens. Zum Digitalisierungs-Check gelangest Du.
  2. Wenn Dein Vorhaben in Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung oder Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung eingeordnet wird, kannst Du auch einen Zuschuss erhalten. Möchtest Du diesen in Anspruch nehmen, stellst Du den Antrag auf den ERP-Förderzuschuss zusammen mit dem Kreditantrag beim Finanzierungspartner. Dazu benötigst Du das unterschriebene Antragsformular für den Zuschuss und die De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen.
  3. Für Deinen Antrag musst Du eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) ausfüllen – selbstständig oder gemeinsam mit Deinem Finanzierungs­partner. Die Formulare rund um den Antrag findest Du unter Formulare und Downloads.
  4. Sobald Du die Zusage der KfW für Deine Förderung bekommen haben, kannst Du den Kreditvertrag beim Finanzierungs­partner abschließen. Die Kredit­summe kannst Du zeitnah abrufen – und mit Deinem Vorhaben beginnen.

Für den Zuschuss gilt: Nach Kredit­zusage und erfolgreicher Antrags­prüfung durch die KfW erhältst Du eine separate Zuschuss­zusage der KfW. Nach Vollauszahlung Ihres Kredits können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses über Ihren Finanzierungs­partner bei der KfW beantragen. Dazu nutzen Sie den Auszahlungs­antrag für den ERP-Förder­zuschuss.

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich vorab über den ERP-Förderkredit – Digitalisierung und nimmst Kontakt mit den Förderberatern der KfW auf.

ERP-Förderzuschuss / Zuschussbetrag

  • Stufe 1 Basisdigitalisierung: kein Zuschuss
  • Stufe 2 LevelUp-Digitalisierung und Stufe 3 HighEnd-Digitalisierung:

Der Zuschussbetrag orientiert sich an der Höhe des ausgezahlten Kreditbetrages. Der entsprechendeProzentsatz wird unter Konditionen veröffentlicht. Die verbindliche Festsetzung erfolgt in der Zuschusszusage.

Der Zuschusshöchstbetrag beträgt 200.000,00 EUR.

Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

ERP-Förderkredit Digitalisierung
KfW

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main