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Kredit

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Finanzierung von Existenzgründung, Unternehmensnachfolge und junge Unternehmen mit 100 % Garantieübernahme durch die Bürgschaftsbank Hessen.

Zielgruppe
Vor Gründung
bis 249 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
Pre-Founding
bis 500 Euro für Betriebsmittel und Investitionsgüter
Förderzweck
Betriebsmittel
Investitionsgüter
Beratung
Digitalisierung
Forschung & Entwicklung
Gebäude
Grundstücke
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Liquidität
Markterschließung
Maschinen und Anlagen
Messen
Personalausgaben
Potenzialanalyse, Marktstudie
Produkt-, Prototypenentwicklung
Prozessoptimierung
Unternehmensgründung

Wer wird gefördert?
Unterstützt werden damit GründerInnen und NachfolgerInnen, sowie kleine und mittlere Unternehmen bis 249 MitarbeiterInnen und FreiberuflerInnen mit Unternehmenssitz in Deutschland.

Allgemein müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Antragsteller verfügt über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation.

Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.

Der Antragsteller besitzt hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil eines anderen Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht.

Die Voraussetzungen für kleine Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union sind erfüllt. Die Unternehmen müssen weniger als 249 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bis zu 500.000 Euro Kreditbetrag
  • Es werden bis zu 35% der förderfähigen Kosten finanziert.
  • 100 % Garantie­übernahme durch eine Bürgschafts­bank

Was wird gefördert?

  • Gründung einer freiberuflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens.
  • Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung.
  • Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen.
  • Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahme und Beteiligung
  1. Kredit bei Deiner Bank beantragen. Wichtig: bevor mit dem Vorhaben begonnen werden kann, muss der Förderkredit bei Deiner Bank beantragt werden.
  2. Deine Bank stellt einen Antrag zur Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Eine Übersicht über die notwendigen Unterlagen findest Du hier.
  3. Deine Bank stellt einen Antrag zur Refinanzierung bei der KfW. Nach positiver Risikoprüfung durch die Bürgschaftsbank prüft die KfW, ob Dein Vorhaben förderfähig ist und sendet anschließend eine Zusage an Deinen Finanzierungspartner.
  4. Zusage und Beginn des Vorhabens. In dem Moment, indem Dein Finanzierungspartner die Zusage für Deine Förderung erhält, kann der Kreditvertrag bei Deiner Bank abgeschlossen werden. Die Kreditsumme kann zeitnah abgerufen – und mit dem Vorhaben begonnen werden.

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich vorab über den ERP-Förderkredit – Gründung und Nachfolge und nimmst Kontakt mit den Förderberatern der KfW auf.

  • Zinssätze und Laufzeiten

Folgende Laufzeiten sind möglich:

15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.

  • Auszahlung

100 % des Kreditbetrags werden ausgezahlt.

Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen werden. Eine Verlängerung ist im Einzelfall möglich.

  • Sicherheiten

Die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer haftet persönlich, außerdem muss eine Bürgschaftsbank eine 100 %-ige Garantie übernehmen.

Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
KfW

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main