Wer wird gefördert?
Unterstützt werden damit GründerInnen und NachfolgerInnen, sowie kleine und mittlere Unternehmen bis 249 MitarbeiterInnen und FreiberuflerInnen mit Unternehmenssitz in Deutschland.
Allgemein müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Antragsteller verfügt über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation.
Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
Der Antragsteller besitzt hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil eines anderen Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht.
Die Voraussetzungen für kleine Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union sind erfüllt. Die Unternehmen müssen weniger als 249 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.
Wie hoch ist die Förderung?
- Bis zu 500.000 Euro Kreditbetrag
- Es werden bis zu 35% der förderfähigen Kosten finanziert.
- 100 % Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank
Was wird gefördert?
- Gründung einer freiberuflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens.
- Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung.
- Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen.
- Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahme und Beteiligung