Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und Einzelunternehmer oder Freiberufler (mit Sitz) in Deutschland / (mit Sitz) im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.
In der Stufe 1 Basisdigitalisierung gilt:
Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro).
In den Stufen 2 LevelUp-Digitalisierung und 3 HighEnd-Digitalisierung gilt:
Förderung sowohl für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Europäischen Kommission als auch von größeren mittelständischen Unternehmen (Gruppenumsatz bis maximal 500 Millionen Euro).
Wie hoch ist die Förderung?
- max. 500.000,- Euro
- Es werden bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert
- 100 % Garantieübernahme durch die Bürgschaftsbank Hessen
Was wird gefördert?
Welche Digitalisierungsvorhaben den einzelnen Stufen zugeordnet sind, wird im Kapitel „Förderfähige Maßnahmen“ näher erläutert. Die Zuordnung zu den Stufen ist nur von der Art des Digitalisierungsvorhabens abhängig, nicht von der aktuellen Digitalisierungsreife Deines Unternehmens. Eine vorangegangene Förderung in einer niedrigeren Stufe ist nicht notwendig.
Hinweis: Wenn die Forschung und Entwicklung digitaler Anwendungen inklusive KI-Anwendungen finanziert werden sollen, kann das Vorhaben gegebenenfalls noch günstiger im ERP-Förderkredit Innovation finanziert werden. (siehe ERP-Förderkredit Innovation, Förderfähige Maßnahmen).