Wer wird gefördert?
Das Umweltinnovationsprogramm unterstützt Unternehmen und öffentliche Einrichtungen jeder Größe. Bevorzugt werden kleine und mittlere Unternehmen gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Für die Förderung stehen Dir zwei verschiedene Varianten zur Wahl:
- Investitionszuschuss
- max. 30 % der förderfähigen Kosten
- bis zu 7,5 Mio. Euro Zuschuss
- Kredit mit Zinszuschuss
- zinsverbilligter Kredit in Höhe von max. 70 % der förderfähigen Kosten
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
- bis zu 25 Mio. Euro Darlehen
- bevorzugte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben weniger als 250 Beschäftigte sowie höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme
Was wird gefördert?
Mit dem Umweltinnovationsprogramm werden innovative, großtechnische Pilotvorhaben gefördert, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Im Mittelpunkt stehen Projekte mit Vorbildcharakter, die in dieser Form bislang noch nicht am Markt umgesetzt wurden. Gefördert werden insbesondere Investitionen in Baumaßnahmen, Maschinen und die Inbetriebnahme der Anlagen sowie – sofern erforderlich – Messungen zur Erfolgskontrolle. Schwerpunkte sind dabei unter anderem:
- Abwasserbehandlung
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Circular Economy
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung und Klimaschutz
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
- Ressourcenschonung sowie Material- und Ressourceneffizienz
Ebenfalls förderfähig sind modellhafte Investitionsvorhaben zur Anpassung an den Klimawandel, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder reduziert werden.
Voraussetzung ist, dass die geplanten Anlagen oder Verfahren:
- über den Stand der Technik hinausgehen oder
- eine neuartige Kombination von Verfahren im jeweiligen Anwendungsbereich darstellen
- und dabei Demonstrationscharakter im großtechnischen Maßstab besitzen. Zudem gilt das Prinzip der Erstmaligkeit: Die zu fördernden Anlagen und Verfahren dürfen in der Branche der Antragstellenden bisher weder in Deutschland noch im Ausland durch das Unternehmen selbst oder durch rechtlich bzw. wirtschaftlich verbundene Unternehmen angewendet worden sein. Gleichzeitig muss eine Übertragbarkeit gegeben sein – entweder innerhalb der eigenen Branche oder auf andere Branchen.