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Kredit Zuschuss

KFW-Umweltprogramm

Du bist ein Start-up oder ein kleines oder mittleres Unternehmen und verwendest neuartige technologische Verfahren, die Umweltbelastungen reduzieren oder vermeiden? Dann kannst du jetzt bevorzugt attraktive Fördermittel beantragen. Auch Großunternehmen können hier einen Antrag stellen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bietet dir mit dem Umweltinnovationsprogramm eine zinsgünstige Finanzierung deiner Vorhaben.

Zielgruppe
1 bis 99 Jahre
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
bis 25.000.000 Euro für Betriebsmittel und Investitionsgüter
Förderzweck
Betriebsmittel
Investitionsgüter
Forschung & Entwicklung
Innovationen
Maschinen und Anlagen
Prozessoptimierung

Wer wird gefördert?
Das Umweltinnovationsprogramm unterstützt Unternehmen und öffentliche Einrichtungen jeder Größe. Bevorzugt werden kleine und mittlere Unternehmen gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Für die Förderung stehen Dir zwei verschiedene Varianten zur Wahl:

  1. Investitionszuschuss
  • max. 30 % der förderfähigen Kosten
  • bis zu 7,5 Mio. Euro Zuschuss
  1. Kredit mit Zinszuschuss
  • zinsverbilligter Kredit in Höhe von max. 70 % der förderfähigen Kosten
  • 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
  • bis zu 25 Mio. Euro Darlehen
  • bevorzugte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben weniger als 250 Beschäftigte sowie höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme

Was wird gefördert?

Mit dem Umweltinnovationsprogramm werden innovative, großtechnische Pilotvorhaben gefördert, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Im Mittelpunkt stehen Projekte mit Vorbildcharakter, die in dieser Form bislang noch nicht am Markt umgesetzt wurden. Gefördert werden insbesondere Investitionen in Bau­maßnahmen, Maschinen und die Inbetriebnahme der Anlagen sowie – sofern erforderlich – Messungen zur Erfolgskontrolle. Schwerpunkte sind dabei unter anderem:

  • Abwasserbehandlung
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Circular Economy
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung und Klimaschutz
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourcenschonung sowie Material- und Ressourceneffizienz

Ebenfalls förderfähig sind modellhafte Investitionsvorhaben zur Anpassung an den Klimawandel, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder reduziert werden.

Voraussetzung ist, dass die geplanten Anlagen oder Verfahren:

  • über den Stand der Technik hinausgehen oder
  • eine neuartige Kombination von Verfahren im jeweiligen Anwendungsbereich darstellen
  • und dabei Demonstrationscharakter im großtechnischen Maßstab besitzen. Zudem gilt das Prinzip der Erstmaligkeit: Die zu fördernden Anlagen und Verfahren dürfen in der Branche der Antragstellenden bisher weder in Deutschland noch im Ausland durch das Unternehmen selbst oder durch rechtlich bzw. wirtschaftlich verbundene Unternehmen angewendet worden sein. Gleichzeitig muss eine Übertragbarkeit gegeben sein – entweder innerhalb der eigenen Branche oder auf andere Branchen.

  • Die Förderung durch einen Kredit beantragst Du bei einem Finanzierungspartner.
  • Für Deinen Antrag musst Du eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag ausfüllen – selbst­ständig oder gemeinsam mit Deinem Finanzierungs­partner.

Weitere Informationen findest Du im Merkblatt.

  • Die KfW prüft Deinen Antrag und informiert Dich über das Ergebnis.
  • Im besten Falle erhältst Du die Zusage und die Fördermittel und kannst starten.
  • Für den Kredit schließt Du jetzt einen Vertrag mit Deinem Finanzierungspartner.

Das sind deine nächsten Schritte:

Am besten Du informierst Dich zunächst über das Förderprogramm Umweltinnovationsprogramm und nimmst dann Kontakt mit den Ansprechpartnern auf.

Die Zweckbindungsfrist beträgt:

  1. für Investitionen in Entsiegelungs- und Renaturierungsmaßnahmen sowie Landschaftselemente, Biotope, Pflanzungen von Bäumen und Gehölzen
  2. 15 Jahre für Investitionen in beziehungsweise an Bauten und baulichen Anlagen 10 Jahre
  3. für den Erwerb von Geräten und sonstigen Gegenständen 3 Jahre.

Die Zweckbindungsfrist für die jeweiligen Investitionsgegenstände beginnt am Tag nach der Wertstellung des Tilgungszuschusses.

Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

Umweltprogramm
KfW

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main