Wer wird gefördert?
Du kannst einen Antrag stellen, wenn dein Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder ein kleines Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung ist. Dazu zählen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 499 Beschäftigten, die nicht mehr als KMU gelten. Voraussetzung ist, dass dein Unternehmen seinen Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Hessen hat.
Wie hoch ist die Förderung?
- max. 500.000 Euro
- max. 50 % eines Projektes
- mindestens 200.000 Euro förderfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen mit dem Forschungscharakter der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung (Einzelvorhaben).
Die Vorhaben sollen die wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potenziale des Standorts Hessen stärken und einen Beitrag zur Zielerreichung der Hessischen Innovationsstrategie in einem ihrer sieben Zukunftskompetenzfelder leisten.
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personalausgaben auf Basis von Standardeinheitskosten zuzüglich einer Gemeinkostenpauschale in Höhe von 15%, Ausgaben für Materialien, Investitionen im Rahmen von Mietkaufverträgen, Instrumente und Ausrüstungen bzw. Abschreibungen sowie Ausgaben für Auftragsforschung, Wissen, Beratung und gleichwertige Dienstleistungen.