Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen sowie öffentliche nicht-kommunale und private Träger mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Dazu zählen insbesondere Unternehmen der regionalen Lebensmittelwirtschaft, landwirtschaftliche Betriebe, Genossenschaften, Vereine, Zusammenschlüsse und Initiativen, die Vorhaben zur Verarbeitung oder Vermarktung regionaler Lebensmittel umsetzen. Besonderes Augenmerk liegt auf innovativen Gründungsvorhaben, Start-ups sowie Projekten mit digitalen oder kooperativen Ansätzen zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Für nicht-investive Vorhaben beträgt die Förderquote bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 €. Investive Vorhaben können mit bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 300.000 € gefördert werden. Bei Vorhaben mit besonderem Landesinteresse oder Modellcharakter kann die Förderquote für investive Maßnahmen auf bis zu 70 % bei maximal 300.000 € Fördersumme erhöht werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden investive und nicht-investive Vorhaben zur Stärkung der regionalen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln aus Hessen. Dazu zählen unter anderem Investitionen in Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen, digitale Geschäftsmodelle und Plattformen, regionale Logistik- und Vertriebslösungen sowie Maßnahmen zur Produktentwicklung, Beratung, Vernetzung und Vermarktung. Unterstützt werden außerdem innovative Gründungsvorhaben, Kooperationen entlang regionaler Wertschöpfungsketten sowie Projekte mit besonderem Modell- oder Innovationscharakter.
