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Zuschuss

Förderung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel – „Hessen schmecken“

Das Förderprogramm unterstützt innovative Vorhaben zur Stärkung regionaler Lebensmittel in Hessen. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung, die regionale Wertschöpfungsketten ausbauen, neue Kooperationen schaffen und innovative Vermarktungswege entwickeln. Ziel ist es, mehr heimische Produkte aus Hessen sichtbar und verfügbar zu machen, regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken und nachhaltige Strukturen in Landwirtschaft, Lebensmittelhandwerk und regionalem Vertrieb zu fördern. Besonderer Fokus liegt auf innovativen Geschäftsmodellen, digitalen Lösungen sowie Projekten mit Modell- und Netzwerkcharakter, die zur nachhaltigen Entwicklung der hessischen Regionen beitragen.

Zielgruppe
1 bis 999 Jahre
bis 249 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
1.500 bis 300.000 Euro für Investitionsgüter
Förderzweck
Investitionsgüter
Beratung
Digitalisierung
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Innovationen
Markterschließung

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen sowie öffentliche nicht-kommunale und private Träger mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Dazu zählen insbesondere Unternehmen der regionalen Lebensmittelwirtschaft, landwirtschaftliche Betriebe, Genossenschaften, Vereine, Zusammenschlüsse und Initiativen, die Vorhaben zur Verarbeitung oder Vermarktung regionaler Lebensmittel umsetzen. Besonderes Augenmerk liegt auf innovativen Gründungsvorhaben, Start-ups sowie Projekten mit digitalen oder kooperativen Ansätzen zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Für nicht-investive Vorhaben beträgt die Förderquote bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 €. Investive Vorhaben können mit bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 300.000 € gefördert werden. Bei Vorhaben mit besonderem Landesinteresse oder Modellcharakter kann die Förderquote für investive Maßnahmen auf bis zu 70 % bei maximal 300.000 € Fördersumme erhöht werden.

Was wird gefördert?
Gefördert werden investive und nicht-investive Vorhaben zur Stärkung der regionalen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln aus Hessen. Dazu zählen unter anderem Investitionen in Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen, digitale Geschäftsmodelle und Plattformen, regionale Logistik- und Vertriebslösungen sowie Maßnahmen zur Produktentwicklung, Beratung, Vernetzung und Vermarktung. Unterstützt werden außerdem innovative Gründungsvorhaben, Kooperationen entlang regionaler Wertschöpfungsketten sowie Projekte mit besonderem Modell- oder Innovationscharakter.

  1. Informiere Dich zunächst über die Fördervoraussetzungen und prüfe, ob Dein Vorhaben die Verarbeitung oder Vermarktung regionaler Lebensmittel in Hessen stärkt. Vor Antragstellung empfiehlt sich eine Förderberatung durch die Ansprechpartner der Hessen Agentur oder der WIBank.
  2. Für die Antragstellung bereitest Du die erforderlichen Unterlagen vor, insbesondere eine Projektbeschreibung sowie – bei investiven Vorhaben – einen Businessplan mit dreijährigem Betrachtungszeitraum. Wichtig: Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung noch nicht begonnen werden.
  3. Anschließend reichst Du Deinen Antrag elektronisch über das LaWiLe-Portal Hessen bei der WIBank ein. Die WIBank prüft die Unterlagen und entscheidet über die Förderfähigkeit des Vorhabens. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhältst Du eine Förderzusage und kannst mit der Umsetzung starten. Nach Abschluss des Projekts sind die entsprechenden Verwendungsnachweise einzureichen.

Das sind Deine nächsten Schritte:

Informiere Dich über die Förderbedingungen und stimme Deine Projektidee frühzeitig mit den Ansprechpartnern ab. Anschließend kannst Du die notwendigen Unterlagen vorbereiten und Deinen Antrag über das LaWiLe-Portal Hessen einreichen.

  • Nicht-investive Vorhaben müssen mindestens 1.500 €, investive Vorhaben mindestens 10.000 € zuwendungsfähige Ausgaben umfassen.
  • Regionale Lebensmittel stammen in der Regel aus Hessen; bei verarbeiteten Produkten sollen die wertgebenden Bestandteile aus Hessen kommen.
  • Nicht förderfähig sind u. a. laufende Betriebskosten, Ersatzbeschaffungen ohne Mehrwert, der Kauf von Immobilien oder Grundstücken sowie der Kauf lebender Tiere.
Richtlinie
Weitere Informationen

Kontakt

Hessen schmecken - Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel im Rahmen der Strategie des Landes
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Kaiserleistraße 29-35

63067 Offenbach am Main

Frau Silke Bernert

 
HA Hessen Agentur GmbH

Mainzer Straße 118

65189 Wiesbaden