Wer wird gefördert?
Gefördert werden Investoren für Start-ups bis sieben Jahre.
Voraussetzungen für Dein Unternehmen:
- weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro
- Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und mindestens einer Zweigniederlassung in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist, oder einer Betriebsstätte, die im Gewerberegister eingetragen ist.
- nachweislich innovativ: Dein Unternehmen gehört gemäß Handelsregister einer als innovativ definierten Branche an, ist Inhaber eines Patentes oder hat in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen oder einen Innovationspreis erhalten.
- Du bist fortlaufend wirtschaftlich aktiv beziehungsweise nimmt deine Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung auf
Voraussetzungen für den Investor:
- natürliche Person, deren Hauptwohnsitz im EWR liegt und die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist
- alternativ: Investition über Beteiligungs-GmbH oder UG:
- Erwerb von neu ausgegebenen Anteilen (kein Erwerb von bereits bestehenden Anteilen von einem/r anderen Gesellschafter/in)
- Erwerb auf eigene Rechnung und vom eigenen Geld (keine Kreditfinanzierung der Anteile)
- Dauer der Beteiligung: mindestens drei Jahre lang
Wie hoch ist die Förderung?
- Den Erwerbszuschuss erhalten private Investierende (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten. Er beträgt 15 Prozent der Investitionssumme. Der Investierende muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung daran geknüpft, dass das Unternehmen bestimmte Meilensteine erreicht, muss jede einzelne Zahlung mindestens 10.000 Euro betragen. Pro Investment wird eine Investitionssumme bis maximal 333.333,33 Euro gefördert (also maximaler Erwerbszuschuss von 50.000 Euro pro Einzelinvestment). Jeder Investierende kann für Beteiligungen in Höhe von bis zu 666.666,66 Euro Erwerbszuschüsse (also maximal 100.000 Euro) erhalten. Danach ist sein/ihr „INVEST-Budget“ aufgebraucht und weitere Erwerbszuschüsse können nicht mehr bewilligt werden.
- Neben diesem Erwerbszuschuss kann der Investierende einen Exitzuschuss erhalten, wenn mit dem Erwerbszuschuss geförderte Anteile nach der Mindesthaltedauer veräußert werden und diese Beteiligung als natürliche Person eingegangen wurde. Der Exitzuschuss dient als pauschale Erstattung der Steuern auf Gewinne, die bei der Veräußerung der erworbenen Anteile anfallen. Die Höhe des Exitzuschusses beträgt 25 Prozent des Gewinns aus der Veräußerung von mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteilen. Der Veräußerungsgewinn muss mindestens 2.000 Euro betragen. Maximal kann der Exitzuschuss in Höhe des Erwerbszuschusses gewährt werden.
- Erwerbszuschuss und Exitzuschuss dürfen zusammen die Hälfte des ursprünglichen Investitionsbetrags nicht übersteigen. Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investierender von insgesamt bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr mit dem Erwerbszuschuss gefördert werden. Der Erwerbszuschuss und der Exitzuschuss sind von den Ertragssteuern befreit und verbessern so den Anreiz zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital deutlich.
Was wird gefördert?
Das Programm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital fördert mutige Ideen und Geschäftsvorhaben mit Wagniskapital. Dazu werden Investoren von jungen innovativen Start-ups mit attraktiven Zuschüssen belohnt.
