Wer wird gefördert?
Gefördert werden damit kleine Unternehmen mit bis zu 25 MitarbeiterInnen und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen, einschließlich gewerblich tätige Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht), sowie amMarkt tätigen Sozialunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, die vom Finanzamt als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft im Sinne des § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG anerkannt wurden.
Wie hoch ist die Förderung?
- 25.000 bis 150.000 Euro
Was wird gefördert?
Mit dem Programm Kapital für Kleinunternehmen werden finanzielle Mittel in Form eines Nachrangdarlehens bereitgestellt, was die Aufnahme weiterer Kredite erleichtert. Die Fördermittel können ohne Zweckbindung verwendet werden, z.B. als Liquiditätsreserve, zur Auftragsvorfinanzierung oder Betriebsmittelfinanzierung oder für sonstige Investitionen. Außerdem kann die Finanzierung der Übernahme eines Unternehmens mit einer mind. 3jährigen Firmenhistorie unterstützt werden.