Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler. Auch Startups können antragsberechtigt sein.
Das Programm bietet zwei Kreditvarianten:
- KfW 240: Für Unternehmen jeder Größe.
- KfW 241: Für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Diese können besonders günstige Konditionen erhalten.
Wie hoch ist die Förderung?
- Kein Mindestkreditbetrag
- Laufzeiten von bis zu 20 Jahren, je nach gewählter Variante
- Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre
- Individueller Zinssatz abhängig von Bonität, Sicherheiten und gewählter Kreditvariante
Was wird gefördert?
Gefördert werden betriebliche Investitionen, die die Umwelt schützen, Ressourcen schonen oder den Klimaschutz verbessern.
Dazu gehören beispielsweise:
- Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft: Materialeinsparung, ressourcenschonende Produktionsverfahren, Einsatz von Recyclingmaterialien und Optimierung von Produktionsprozessen
- Abfallvermeidung und Recycling: Anlagen zur Abfallverwertung, Wiederverwendung und Rückgewinnung von Rohstoffen
- Wasser- und Abwassermanagement: Maßnahmen zur Wassereinsparung, Wasserwiederverwendung und Abwasserbehandlung
- Luftreinhaltung und Lärmschutz: Investitionen zur Verringerung von Schadstoffemissionen, Lärm und Erschütterungen
- Klimaschutz und Klimaanpassung: Ausgewählte Maßnahmen zur Verringerung klimaschädlicher Emissionen und zur Anpassung an Klimafolgen
Auch die Planung und Umsetzungsbegleitung kann im Zusammenhang mit einer förderfähigen Umweltschutzinvestition finanziert werden.