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Beratung Zuschuss

Prototype Fund - Bewerbung ab 01. Oktober 2026 möglich

Das erste niedrigschwellige Förder­programm für freie Entwickler*innen und kleine Teams, die innovative Open-Source-Software entwickeln. Für die zukünftigen Förderphasen konzentrieren wir uns auf die Förder­schwerpunkte Datensicherheit und Software-Infrastruktur.

Zielgruppe
Vor Gründung bis 999 Jahre
1 Mitarbeiter
Unternehmensart
Personengesellschaft
Pre-Founding
bis 158.333 Euro für Betriebsmittel und Investitionsgüter
Förderzweck
Betriebsmittel
Investitionsgüter
Beratung
Digitalisierung
Forschung & Entwicklung
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Innovationen
Produkt-, Prototypenentwicklung

Wer wird gefördert?

  • Einzelentwickler*innen oder Teil eines maximal vier­köpfigen Teams
  • Die Idee ist ein Software-Projekt
  • Alle Teilnehmenden sind volljährig
  • Als Einzelentwickler*innen befindet sich euer Wohnsitz in Deutschland
  • Ihr seid selbstständig** oder Frei­berufler*innen und zahlt eure Steuern hier
  • Der Sitz eurer GbR liegt in Deutschland, die Wohn­orte einzelner Team­mitglieder können sich im EU-Ausland befinden

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe einer finanziellen Förderung für Einzelpersonen liegt bei bis zu 47.500€ für sechs Monate, für kleine Teams beträgt sie 79.167€ für zehn Monate, für Teams von bis zu vier Personen können bis zu 95.000€ für sechs Monate oder 158.333€ für zehn Monate beantragt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Entwicklung von Open-Source-Softwareprojekten mit gesellschaftlichem Mehrwert („Public Interest Tech“). Ziel ist es, innovative Softwarelösungen aus der Gesellschaft für die Gesellschaft zu entwickeln und einen funktionsfähigen Software-Prototypen zu erstellen. Die geförderten Projekte sollen die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt stellen und als frei zugängliche, nachhaltige und anpassbare Open-Source-Software veröffentlicht werden.

Der aktuelle Schwerpunkt der Förderung liegt insbesondere auf:

Schwerpunkte:

  • Datensicherheit: Dabei handelt es sich um Werkzeuge mit Fokus auf dem Schutz sensibler Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff oder Manipulation. Das kann beispiels­weise ein einfacherer oder sichererer Zugang zu VPN-Verschlüsselung, ein Tool für Software­tests oder eine andere Anwendung sein, die Security by Design umsetzt.
  • Software-Infrastruktur: Das sind z. B. Software-Pakete oder standardisierte Implementierungen von Protokollen, die nötig sind, um Anwendungen zu schreiben und zu betreiben. Diese Elemente werden von Entwickler*innen eingesetzt, um Arbeits­schritte einzusparen und bilden das Fundament aller Anwendungen, die wir täglich nutzen.

Die Bewerbung für den Prototype Fund erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.

  1. Einreichung der Projektidee
    Während der Bewerbungsphase (in der Regel 1. Oktober bis 30. November) reichen Interessierte ihre Projektidee über ein Online-Bewerbungsformular ein. Dabei werden Fragen zur Idee, zum geplanten Projektumfang sowie zur gewünschten Förderlaufzeit (z. B. sechs oder zehn Monate) beantwortet. Hier findest Du zum gegebenen Zeitpunkt ein Bewerbungshandbuch. Wenn Du Hilfe benötigst, kannst Du Dich auch direkt an den Fördergeber wenden: info@prototypefund.de.
  2. Formale Prüfung und Vorauswahl
    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen zunächst vom Team des Prototype Fund und dem Projektträger geprüft. Dabei wird eine Shortlist geeigneter Projekte erstellt. Bewerbungen, die formale Kriterien nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
  3. Bewertung durch eine Jury
    Die ausgewählten Projekte werden anschließend einer Expert*innenjury vorgelegt. Diese bewertet die Projekte u. a. nach folgenden Kriterien: Bezug zu den Förderschwerpunkten, Innovationsgrad, technische Umsetzbarkeit und gesellschaftlicher Nutzen und potenzielle Reichweite.
  4. Einladung zur Antragstellung
    Teams, deren Projekt ausgewählt wurde, werden zu einer Antragssprechstunde bzw. einem Workshop eingeladen. Dort erhalten sie Unterstützung bei der Erstellung des formalen Förderantrags.
  5. Formale Antragstellung
    Der vollständige Förderantrag wird anschließend über den zuständigen Projektträger beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) eingereicht.
  6. Förderentscheidung und Bewilligung
    Das Ministerium prüft den Antrag und trifft die finale Förderentscheidung. Bei positiver Entscheidung erhalten die Antragstellenden einen Zuwendungsbescheid und können mit dem geförderten Projekt starten.

Ziel des Programms ist es, Ideen aus der Zivilgesellschaft zu unterstützen und diese von der Konzeptphase bis zu einem funktionsfähigen Softwareprototypen zu entwickeln. Das Programm bietet eine Projektförderung in Form von Zuschüssen sowie begleitender Unterstützung.

Die Förderung umfasst:

  • finanzielle Projektförderung
  • Coaching und Mentoring
  • Workshops und Beratung
  • Vernetzungsmöglichkeiten innerhalb der Open-Source-Community.
Weitere Informationen

Kontakt

Open Knowledge Foundation Deutschland e. V.

Singerstraße 109

10179 Berlin