Wer wird gefördert?
Gefördert werden Start-ups und kleine wachstumsorientierte Mittelständler mit innovativen Geschäftsmodellen (z.B. im ökologischen, digitalen oder sozialen Bereich) sowie
- einem Gruppenumsatz von bis zu 75 Mio. EUR und
- einer Betriebsstätte in Deutschland.
In der Regel charakterisiert diese Unternehmen mindestens eines der folgenden Merkmale:
- skalierbares und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell
- innovatives und/oder an der Digitalisierung orientiertes Geschäftsmodell
- Inanspruchnahme einer Innovationsförderung innerhalb der letzten 36 Monate
- Auszeichnung durch einen nationalen oder internationalen Innovationspreis innerhalb der letzten 36 Monate
- Entwicklung von innovativen Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen
Wie hoch ist die Förderung?
Die KfW finanziert über Landesförderinstitute bis zu 70 % des Finanzierungsbedarfs – maximal jedoch 5 Mio. EUR pro Unternehmen – und übernimmt dafür die Haftungsfreistellung.
Die Landesförderinstitute können geeignete Intermediäre (z. B. mittelständische Beteiligungsgesellschaften oder landeseigene Venture Capital-Gesellschaften) sowie private Kapitalgeber wie Business Angels oder Family Offices einbinden.
Was wird gefördert?
Mit dem Förderprodukt RegioInnoGrowth finanzieren wir alle wachstumsfördernden und bilanzstärkenden Maßnahmen, vor allem zur Stärkung der Eigenkapital-Ausstattung und zur Liquiditätssicherung.
Dies sind insbesondere Finanzierungen von
- Investitionen, inklusive Akquisitionen
- Betriebsmitteln
- allgemeinen Unternehmensfinanzierungen