StartHub Hessen
Zuschuss

Start-up-Projekte

Du willst Start-ups oder Scale-ups in Hessen unterstützen, qualifizieren und nachhaltig vernetzen? Du planst ein Projekt, das Gründerinnen und Gründer in ihrer Entwicklung voranbringt und gleichzeitig das Start-up-Ökosystem in Hessen stärkt?

Dann bietet Dir das Förderprogramm "Start-up-Projekte" des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum genau die richtige Grundlage.

Das Programm fördert Projekte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Gründungsmotivation durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Mentoringprogramme, Beratung, Coaching, Workshops, Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen zur Vernetzung zwischen Geschäftspartnern und Investoren.

Zielgruppe
1 bis 249 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
Förderzweck
Betriebsmittel
Innovationen
Produkt-, Prototypenentwicklung
Personalausgaben
Beratung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen insbesondere
• Start-up-Zentren und -Inkubatoren
• Technologie- und Gründerzentren
• Kammern, Beratungsstellen und Verbände
• Vereine mit Gründungs- und Innovationsbezug

Voraussetzung ist eine nachweislich tiefe Vernetzung im Start-up-Ökosystem, etwa durch Referenzprojekte, Studien, aktive Community-Arbeit oder Zugang zu einem Beraternetzwerk. Wichtig: Es darf kein wirtschaftliches Eigeninteresse an den geförderten Start-ups bestehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von max. 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vorhabens gewährt.

Zuwendungsfähig sind

  • projektbezogene Personalkosten (Personalkostenpauschale)
  • Honorare für an Dritte vergebene Aufträge
  • Mieten für Veranstaltungsräume
  • Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Miete oder Leasing von notwendigen Gütern im Projektzeitraum

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte in Hessen, die sich auf die Qualifizierung und Vernetzung von Start-ups und Scale-ups fokussieren. Dazu gehören:
• Mentoringprogramme (z. B. für Stipendiatinnen und Stipendiaten)
• Coaching und Beratung
• Workshops und Informationsveranstaltungen
• Veranstaltungen zur Vernetzung zwischen Geschäftspartnern und Investoren

Auch Projekte außerhalb Hessens sind in begründeten Ausnahmefällen förderfähig – sofern sie von hessischen Start-ups wahrgenommen werden.

Vor einer Antragstellung wird empfohlen, das persönliche Beratungsgespräch mit der Bewilligungsbehörde zu suchen. Die zuständigen Ansprechpartner stellen die erforderlichen Antragsunterlagen bereit, prüfen Entwürfe vorab und geben Hinweise zur Antragstellung.

Anträge auf Förderung sind vor Projektbeginn schriftlich bei der HA Hessen Agentur GmbH einzureichen. Die Anträge werden inhaltlich und formal geprüft. Nach eingehender Prüfung kann die Bewilligungsbehörde das Vorhaben bewilligen und einen Zuwendungsbescheid ausstellen.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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