Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen insbesondere
• Start-up-Zentren und -Inkubatoren
• Technologie- und Gründerzentren
• Kammern, Beratungsstellen und Verbände
• Vereine mit Gründungs- und Innovationsbezug
Voraussetzung ist eine nachweislich tiefe Vernetzung im Start-up-Ökosystem, etwa durch Referenzprojekte, Studien, aktive Community-Arbeit oder Zugang zu einem Beraternetzwerk. Wichtig: Es darf kein wirtschaftliches Eigeninteresse an den geförderten Start-ups bestehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von max. 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vorhabens gewährt.
Zuwendungsfähig sind
- projektbezogene Personalkosten (Personalkostenpauschale)
- Honorare für an Dritte vergebene Aufträge
- Mieten für Veranstaltungsräume
- Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter
- Miete oder Leasing von notwendigen Gütern im Projektzeitraum
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte in Hessen, die sich auf die Qualifizierung und Vernetzung von Start-ups und Scale-ups fokussieren. Dazu gehören:
• Mentoringprogramme (z. B. für Stipendiatinnen und Stipendiaten)
• Coaching und Beratung
• Workshops und Informationsveranstaltungen
• Veranstaltungen zur Vernetzung zwischen Geschäftspartnern und Investoren
Auch Projekte außerhalb Hessens sind in begründeten Ausnahmefällen förderfähig – sofern sie von hessischen Start-ups wahrgenommen werden.