Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind innovative Wachstumsunternehmen mit Sitz in der EU, sofern mindestens eine Tochtergesellschaft/Niederlassung/ Betriebsstätte/Filiale in Deutschland besteht.
In der Regel ist eine Finanzierung nur möglich, wenn ein professioneller Wagniskapitalgeber am Unternehmen beteiligt ist (z. B. VC-, Wachstums-/Expansionskapital- oder minderheitsbeteiligte Private-Equity-Investoren).
Bei börsennotierten Unternehmen genügt eine frühere Beteiligung eines professionellen Wagniskapitalgebers.
Wie hoch ist die Förderung?
- Der KfW-Risikoanteil liegt in der Regel zwischen 0,5 und 125 Millionen Euro.
- Üblicherweise wird eine Risikoteilung zwischen KfW und privatem Kreditgeber im Verhältnis 50:50 angestrebt.
- Die KfW übernimmt die vom privaten Kreditgeber vereinbarten Konditionen, sofern diese auf Basis einer Bonitäts- und Risikoeinschätzung durch die KfW als marktüblich angesehen werden.
Was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm „Venture Tech Growth Financing“ werden Vorhaben zum Auf- und Ausbau von Geschäftsmodellen und zur Umsetzung wachstumsfördernder Maßnahmen finanziert. Dazu zählen z. B. die Finanzierung von
- Working Capital in Form von Betriebsmittellinien
- Akquisitionen
- Vorlaufkosten eines geplanten Börsengangs
- sonstige umsatzsteigernde Maßnahmen