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Zuschuss

WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen

Du arbeitest mit deinem Unternehmen an der Umsetzung neuester Forschungsergebnisse, die du patentieren lassen oder für die Verwertung vorbereiten willst? Dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Mit dem Förderprogramm WIPANO unterstützt dich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bei der effizienten Nutzung von geistigem Eigentum sowie beim Transfer von neuesten Forschungsergebnissen in die Normung.

Zielgruppe
bis 99 Jahre
bis 1000 Mitarbeiter
Unternehmensart
Kapitalgesellschaft
Personengesellschaft
bis 200.000 Euro für Betriebsmittel und Investitionsgüter
Förderzweck
Betriebsmittel
Investitionsgüter
Beratung
Forschung & Entwicklung
Innovationen

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:

Förderschwerpunkt „Unternehmen – Patentierung“

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU.

Voraussetzung: Das Unternehmen wird im Hauptgewerbe betrieben und hat eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.

Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“

Gefördert werden staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie außeruniversitäre, öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Regel setzende Institutionen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Voraussetzungen für Unternehmen:

  • Mindestens ein Kooperationspartner muss eine öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtung sein
  • Mindestens 30 % der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Partner entfallen auf Unternehmen

Förderschwerpunkt „Unternehmen – Normung“

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit

  • einer maximalen Größe von 1.000 Mitarbeitenden und
  • einen Jahresumsatz von 100 Mio. Euro nicht überschreiten und
  • ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und
  • eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 besitzen.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Förderschwerpunkt gelten unterschiedliche Förderhöhen:

Förderschwerpunkt „Unternehmen – Patentierung“

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) gewährt.
  • bis zu 50 %der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • in Modul 1 bis zu 10.000 Euro
  • in Modul 2 bis zu 6.000 Euro
  • der Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate.

Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) gewährt
  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Regel bis zu 50 %, für KMU bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • und maximal 200.000 EUR je Verbundpartner und Projekt für eine Laufzeit von maximal 24 Monaten

Förderschwerpunkt „Unternehmen – Normung“

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) gewährt
  • bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • bis zu 45.000 EUR in Form einer De-minimis-Beihilfe
  • der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate
  • Beratung und aktive Teilnahme in Normengremien: maximal 25.000 EUR
  • Normungsrecherchen und Normenmanagement: maximal 5.000 EUR
  • Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung: maximal 10.000 EUR
  • für die Teilnahme an Gremiensitzungen erhältst du Personalkostenpauschalen:
    • nationale Gremiensitzungen: 1.000 EUR (in Präsenz), 500 EUR (virtuell)
    • europäische Gremiensitzungen: 1.500 EUR (in Präsenz), 750 EUR (virtuell)
    • internationale Gremiensitzungen 2.000 EUR (in Präsenz), 1.000 EUR (virtuell)

Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt zum einen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Nutzung ihres kreativen Potenzials durch das Sichern und Nutzen von geistigem Eigentum. Zum anderen fördert es die Überführung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards. Des Weiteren werden KMU darin unterstützt, in Normungs- und Standardisierungsausschüssen bzw. in entsprechenden nationalen und internationalen Gremien mitzuarbeiten.

Gefördert werden im Bereich der Patentierung:

Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung. Hierbei können Module in Anspruch genommen werden, die durch qualifizierte externe Dienstleister erbracht werden müssen. In der Wahl des Dienstleisters sind die KMU frei. Die Schutzrechtsanmeldungen müssen zwingend von einem Patentanwalt durchgeführt werden. Zusätzlich werden die entsprechenden Amtsgebühren für die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung gefördert.

Gefördert werden im Bereich der Normung und Standardisierung:

Gegenstand der Förderung ist die normungsmäßige Aufbereitung und Diffusion von FuE-Ergebnissen auf nationaler (DIN/DKE), europäischer (CEN/CENELEC) oder internationaler (ISO/IEC) Ebene für und in die Normung. Gefördert werden FuE-Projekte mit deren Hilfe innovative Produkte, Technologien oder Dienstleistungen durch Normen und Standards einen Markt durchdringen können.

Gefördert werden im Bereich der Normung Unternehmen

  • Aktive Mitarbeit in Normungs- bzw. Standardisierungsgremien (auch bei Beauftragung von externen Dritten)
  • Normenmanagement und Normenrecherchen
  • Erarbeitung eines Konsortialstandards

Deine Projektskizze und den förmlichen Antrag reichst du über das elektronische Antragssystem easy-Online ein und wählst den jeweiligen Schwerpunkt aus.

Das sind deine nächsten Schritte:

Am besten du informierst dich zunächst über das Förderprogramm WIPANO und nimmst dann Kontakt mit den Ansprechpartnern auf. Hier findest du eine ausführliche Programminformation.

Anträge können bis zum 31.10.2027 gestellt werden, allein oder Verbund.

Weitere Informationen

Kontakt

Projektträger Jülich (PtJ)
GTI 2 -Technologietransfer

Lützowstraße 109

10785 Berlin