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Stipendium Zuschuss

EXIST-Forschungstransfer

Du bist Teil eines hochmotivierten Forschungsteams an einer hessischen Hochschule, Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung? Ihr habt eine herausragende, innovative Geschäftsidee, an deren Umsetzung Ihr arbeitet? Dann kannst Du noch vor der Gründung attraktive Zuschüsse beantragen.

Das Förderprogramm EXIST-Forschungstransfer unterstützt Forschungsteams aus Hochschulen und Universitäten bei der Planung und Umsetzung ihrer anspruchsvollen Gründungsvorhaben.

Zielgruppe
Vor Gründung
bis 4 Mitarbeiter
Unternehmensart
Pre-Founding
Hochschulen
Forschungseinrichtungen
bis 430.000 Euro für Investitionsgüter und Betriebsmittel
Förderzweck
Investitionsgüter
Betriebsmittel
Forschung & Entwicklung
Produkt-, Prototypenentwicklung
Personalausgaben
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Lebensunterhalt

Wer wird gefördert?
In Förderphase I werden Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gefördert. Darunter dürfen maximal drei Wissenschaftler(innen) und technische Assistent(inn)en und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz sein.
In Förderphase II werden kleine, technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000 Euro gefördert, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden.

Wie hoch ist die Förderung?
Förderphase I:

  • bis zu 250.000 Euro; Förderung zwischen 90 % und 100 % der Investitionen
  • Gehalt für vier Teammitglieder als wissenschaftliche Mitarbeiter(innen)

Förderphase II:

  • bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 % der Kosten des Vorhabens
  • Als Voraussetzung zur Förderung stellt das Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (bis zu 60.000 Euro) zur Verfügung.

Was wird gefördert?
In der ersten Förderphase werden insbesondere Entwicklungsarbeiten gefördert, die dazu dienen, die technische Realisierbarkeit zu prüfen oder Prototypen zu entwickeln.
Dies umfasst Personalausgaben (max. vier Personalstellen) sowie Sachausgaben, z. B. für Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Marktrecherchen sowie Coachingmaßnahmen. Ziel dieser Phase ist es, den Businessplan auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.
In Förderphase 2 stehen weitere Entwicklungsarbeiten sowie Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Fokus.

Übrigens:
In der ersten Förderphase werden vier Teammitglieder als Personal gefördert – zusätzlich zu den 250.000 Euro Zuschuss. Du wirst dafür an der Hochschule als wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. als wissenschaftliche Mitarbeiterin angestellt. Dein Gehalt hängt z. B. von Deinem Alter oder Deinem Familienstand ab.

Die Beantragung erfolgt über Deine Hochschule oder Universität – und zwar für die Förderphase I in zwei Stufen:

In der ersten Stufe erstellst Du eine Projektskizze, die über Deine Hochschule eingereicht wird.
Du benötigst folgende Unterlagen:

  • Projektbeschreibung
  • Arbeitsplanung
  • Angaben zum Gründerteam
  • Erklärung des fachlichen Mentors
  • Erklärung des Gründungsnetzwerks

Entsprechende Vorlagen dazu findest Du auf der Internetseite von EXIST-Forschungstransfer im Downloadbereich.

Wichtig:
Die vollständigen Unterlagen sind in elektronischer Form über easy-Online einzureichen und in Papierform (ein Original) an den Projektträger Jülich zu senden (Posteingang bis zum Ende der jeweiligen Einreichungsfrist).

In der zweiten Stufe – nach positiver Bewertung der Projektskizze – wirst Du aufgefordert, Dein Vorhaben vor einer Expertenjury zu präsentieren und einen formgebundenen Antrag zu stellen. Dazu benötigst Du:

  • das Projektantragsformular in elektronischer Form über das Portal easy-Online und in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift der Hochschule oder Forschungseinrichtung.
  • Kenntnisnahme der subventionserheblichen Tatsachen. Die Vorlage findest Du unter EXIST-Forschungstransfer im Downloadbereich.

Das sind Deine nächsten Schritte:
Am besten Du informierst Dich vorab über das Programm EXIST-Forschungstransfer und nimmst dann Kontakt auf. Parallel dazu sprichst Du mit Deinem Mentor oder Ansprechpartner Deiner Hochschule.

  • Projektskizzen können vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli eines Kalenderjahres eingereicht werden.
  • Der Förderzeitraum je Förderphase beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate.
  • Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Expertenjury ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten eingeräumt werden.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektträgers Jülich begleiten die Gründungsvorhaben, die durch EXIST-Forschungstransfer gefördert werden, durch einen intensiven Dialog.
Merkblatt
Weitere Informationen

Kontakt

EXIST-Forschungstransfer
Forschungszentrum Jülich GmbH

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsstelle Berlin
Postfach 610247

10923 Berlin