Wer wird gefördert?
Gefördert werden junge und gewachsene Start-ups und KMU mit Sitz in Hessen.
Ausgeschlossen sind Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind.
Wie hoch ist die Förderung?
50 % Förderung auf max. 3.500 Euro = 1.750 Euro für vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller
50 % Förderung auf max. 4.165 Euro = 2.082,50 Euro für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller
Entgegen der bisherigen Praxis wird nunmehr der Zuschuss bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag berechnet. Die Änderung gilt ab dem 15. November 2025.
Was wird gefördert?
Mit dem Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU werden alle Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen der Unternehmensführung bezuschusst. Zielsetzung ist die Unterstützung beim Aufbau, der nachhaltigen Führung und Sicherung Deines Unternehmens.
Innerhalb der Laufzeit der Förderrichtlinie (bis zum 31. Dezember 2026) können förderberechtigte Unternehmen höchstens fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert erhalten, wobei pro Kalenderjahr maximal zwei Beratungen berücksichtigt werden können. Maßgeblich ist hierbei das Datum der Antragstellung.
Folgende Themen sind beispielsweise förderfähig:
- Vertriebsstrategien
- Marketingaktivitäten
- Nutzung von Social Media
- IT-Sicherheit
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Optimierung von Unternehmensprozessen
- Entwicklung eines Homepage-Frameworks
