Bewerbung zum digitalen Start-up des Jahres - bis zu 50.000 Euro Preisgeld
© BMWI
Du hast dich erfolgreich an einer Gründungsinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beteiligt und konntest so deinedigitale Gründungsidee erfolgreich realisieren? Dann nutze jetzt die Chance „Digitales Start-up des Jahres 2021“ des BMWi zu werden und einen der drei Preise in Höhe von 50.000 Euro, 30.000 Euro und 20.000 Euro zu gewinnen! Neben diesen drei von einer Jury vergebenen Preisen wird auch ein Publikumspreis in Höhe von 10.000 Euro verliehen, bei dem das Publikum in einer Online-Abstimmung das Start-up mit dem besten Videobeitrag wählt.
Teilnahmebedingungen
Der Preis „Digitales Start-up des Jahres 2021“ des BMWi richtet sich an junge Digitalunternehmen. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die
- Absolventen des „EXIST-Gründerstipendium“
- Absolventen des „EXIST-Forschungstransfer“
- Preisträger des „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“
- Beteiligungen des „High-Tech Gründerfond“ haben
- Beteiligungen eines Business Angels über das BMWi-Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ haben
- Finalisten des „German Accelerator“
- von einem der 12 Digital Hubs nominiert sind.
Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind:
- Das Unternehmen ist als Kapitalgesellschaft (UG, GmbH oder AG) mit Sitz in Deutschland gegründet.
- Die Gründung erfolgte nicht vor dem Jahr 2018.
- Zentraler Bestandteil des Produkt- oder Dienstleistungsangebotes des Unternehmens sind innovative Informations- und Kommunikationstechnologien.
- Das Unternehmen hat im Jahr 2020 bzw. in den letzten 12 Monaten (Stichtag: Start der Bewerbungsphase am 16.08.2021) einen Umsatz von mindestens 100.000 Euro erwirtschaftet-
Nicht teilnahmeberechtigt sind Start-ups und junge Unternehmen, die bereits als „IKT-Gründung des Jahres“ oder „Digitales Start-up des Jahres“ des BMWi ausgezeichnet wurden.
Preis und Jury
Ausgezeichnet werden Unternehmen, die ihre Gründungsidee in kurzer Zeit besonders erfolgreich umgesetzt haben. Vergeben werden mit insgesamt 100.000 Euro dotierte Geldpreise, die als Wachstumskapital in das eigene Unternehmen eingebracht werden müssen. Vorgesehen ist für den ersten Preis ein Preisgeld von 50.000 Euro, für den zweiten Preis ein Preisgeld von 30.000 Euro. Das drittplatzierte Unternehmen soll 20.000 Euro erhalten. Die Auswahl der Preisträger:innen erfolgt mit Unterstützung einer unabhängigen Jury von Expert:innen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Die Jury ist frei, Anzahl und Stückelung der Preise zu ändern, sollten mehrere Unternehmen überzeugen. Die Verwendung des Geldpreises ist nur für geschäftliche Aktivitäten (Sachleistungen/Investitionen etc.) des Unternehmens vorzusehen.
Auswahlkriterien für den Preis sind:
- die hohe Alleinstellung des Produkt- bzw. Dienstleistungsportfolios,
- Wachstumsperspektiven in den Zielmärkten,
- die unternehmerische Leistung bei der bisherigen Umsetzung der Gründungsidee und
- das Managementpotenzial für eine weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung.
Die Entscheidung für den Publikumspreis mit einem Preisgeld von 10.000 Euro erfolgt über eine öffentliche Online-Abstimmung, in der der persönliche Favorit aus den nominierten Video-Beiträgen gewählt werden kann. Teilnahmeberechtigt sind nur zugelassene Bewerberinnen und Bewerber für den Preis „Digitales Start-up des Jahres 2021“. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird den teilnehmenden Start-ups eine Video-App zur Verfügung gestellt, mit der das Video selber aufgenommen und eingereicht wird. Danach werden die Videos online bis kurz vor der Preisverleihung zur Abstimmung bereitgestellt.
Alle Informationen zum Wettbewerb und zur Bewerbung sind hierzu finden.
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