StartHub Hessen
14.01.2026

Infos zur push!-Bewerbung im StartHub-Lunchbreak

Was müssen Start-ups bei einer Bewerbung für das push!-Stipendium des Landes beachten – speziell bei der Finanzplanung? Für diese und weitere Fragen standen am 13. Januar Experten Rede und Antwort.

Dunkelgrüner runder Knopf mit weißem Ein-/Aus-Symbol und Text 'push! Hessen startet durch!' auf hellblauem Hintergrund. © StartHub Hessen
StartHub Hessen Logo
Nachhaltigkeitpush!ZuschussStart-upInnovationHessenFörderprogramme

Das Start-up-Stipendium push! des Landes Hessen stößt in der hessischen Start-up-Szene auf großes Interesse. Darauf lässt eine aktuelle Zahl schließen: 93 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren bei der digitalen Lunchbreak dabei, die am 13. Januar vom StartHub Hessen organisiert wurde und die dieses Mal als Infoveranstaltung ganz im Zeichen des push!-Stipendiums stand.

push!-Stipendium unterstützt Start-ups in einer frühen Gründungsphase

Mit dem Start-up-Stipendium push! unterstützt das Land Hessen innovative und nachhaltige Start-ups aus Hessen in einer frühen Gründungsphase beim Erreichen ihrer nächsten Entwicklungsziele. Im Rahmen der Förderung können Start-ups einmalig bis zu 40.000 Euro als Zuschuss erhalten. Die aktuelle Förderrunde läuft seit dem 5. Januar und endet am 2. Februar 2026.

Bewerbung muss Finanzplanung für gesamtes Start-up sowie push!-Projekt enthalten

Ein Schwerpunkt des push!-Lunchbreaks war das Erstellen der Bewerbungsunterlagen für das push!-Stipendium, insbesondere das Thema Finanzplanung. Hier erläuterte Christopher Hilgert, selbstständiger Berater und intensiv mit dem push!-Stipendium vertraut, dass im Rahmen der Bewerbung zwei Arten von Finanzplanung erforderlich sind – zum einen für das gesamte eigene Start-up, zum anderen speziell für das Projekt, für das eine push!-Förderung beantragt werden soll. Auch auf mögliche Fallstricke, etwa, dass bei einer Bewerbung für ein push!-Stipendium zusätzlich zum Fördergeld zwingend auch ein Eigenanteil einkalkuliert werden muss und dass keine öffentlichen Fördermittel des Landes parallel für dasselbe Vorhaben beantragt werden dürfen, wies Hilgert hin.

Innovationsförderung erläutert Fragen zur push!-Antragsstellung

Mit Blick auf den eigentlichen Antrag für das push!-Stipendium, den erfolgreiche Bewerber nach Aufforderung bei der Hessen Agentur stellen können, standen Hendrik Terstiege und Renate Kirsch aus dem Themenbereich Innovationsförderung bei der Hessen Agentur im Anschluss ebenfalls für Fragen Verfügung.

Komplettes FAQ zu push!-Stipendium ist online abrufbar

Viele Fragen rund um das push!-Stipendium werden darüber hinaus auch im eigens hinterlegten FAQ auf der push!-Projektwebseite beantwortet. Sollte darüber hinaus noch Informationsbedarf bestehen, können sich interessierte Start-ups außerdem an Dr. Detlef Terzenbach und Tim Puppe vom StartHub Hessen (per Mail an info@push-bewerbung.de) wenden oder einen Termin für eine push!-Gruppenberatung vereinbaren. Eine Bewerbung für das push!-Stipendium kann bis zum 2. Februar 2026 hier digital eingereicht werden.

Auch interessant für dich